Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 233

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erforderlich ist“. – Und in diesem Fall, bei Ihren Ausführungen, Frau Kollegin Korun, wäre das der Fall gewesen und auch zum Tragen gekommen.

Ich möchte zum Schluss nur kurz erwähnen, dass wir auch in der Regierungsverein­barung festgelegt haben, dass ein Bundesamt für Asyl und Migration eingesetzt wird. Es sollen die 120 Behörden und Ämter zusammengeführt werden. Auch wird es so noch zu einer Qualitätssteigerung kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.05.45

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Wir behandeln heute einen Antrag betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel.

Dazu darf ich einmal feststellen, dass wir grundsätzlich in erster Linie alles tun müssen, um Menschenhandel nach Möglichkeit erst gar nicht stattfinden zu lassen, das heißt, dass wir konsequent gegen den Menschenhandel vorgehen.

Um die Schlagkraft gegenüber den Menschenhändlern zu stärken, wurde ja bereits vor einigen Jahren die „Task Force Menschenhandel“ eingerichtet. Der jüngste Erfolg war die Zerschlagung eines bulgarischen Menschenhändlerringes in Wien. Es wurden 22 Verdächtige ausgeforscht. Es wurde ein Täter mittlerweile bereits zu zehn Jahren Haft und zu 30 000 € Schadenersatz an eines der Opfer verurteilt.

Aber freilich ist es mindestens so wichtig, den Schutz für die Opfer zu gewährleisten. Es ist auch da vieles getan worden, es ist mehr getan worden, als Europa verlangt. Die Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechts mit der Fremdenrechtsnovelle 2009 und die Bestimmungen des § 69a des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes wurden ja bereits von den Vorrednern angesprochen. Das bietet eine Rechtslage, die sogar günstiger und auch opferfreundlicher ist als in anderen Ländern Europas.

Es ist bei uns nicht einmal notwendig, dass eine Kooperation mit den Behörden gege­ben ist. Das ist keine zwingende Voraussetzung für diesen Aufenthaltstitel. Allerdings ist es notwendig, dass natürlich die Bedingungen, die für den Titel des humanitären Aufenthaltsrechts vorgesehen sind, auch eingehalten werden. Das wollen wir auch so.

Zusammenfassend darf ich sagen, dass es zurzeit ausreichend gesetzliche Bestim­mungen gibt, um wirksam helfen zu können. Das humanitäre Aufenthaltsrecht, glaube ich, sorgt dafür. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.13

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Besserer Schutz der Opfer von Menschenhandel ist immer wünschenswert, ebenso eine effizientere Verfolgung der Menschenhändler.

Dass die Opfer große Ängste haben, diese zu äußern und mit den Behörden und mit der Polizei zu kooperieren, ist auch ganz klar. Diese Probleme sind natürlich insofern verständlich, weil sie ohne legalen Aufenthaltstitel in unserem Land sind – unabhängig davon auch die Traumatisierungen, die sie erlitten haben, wenn sie von Schubhaft und Abschiebung betroffen sind.

 


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