Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 85

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ein Wertegerüst. Das ist gerade für die heranwachsende Generation von besonderer Bedeutung. Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Erziehung zu Moral, zu ethischen Grundsätzen findet sich ja auch im Zielparagraphen unseres Schulwesens, im § 2 des Schulorganisationsgesetzes: Erziehung zu den wahren, guten und schönen Werten.

Ich denke, dass die Diskussion um Religionsunterricht hier ein wenig zu Unrecht in den Fokus rückt. Der ist nämlich davon zunächst überhaupt nicht berührt. Aber dem verfas­sungsgemäßen Auftrag, denjenigen, die am Pflichtgegenstand Religion – welcher Kon­fession auch immer – nicht teilnehmen, auch den ethischen Teil angedeihen zu lassen, ist zu folgen!

Dem hat sich natürlich auch der Schulversuch gewidmet. An 200 Standorten haben wir seit 1997/98 hervorragende Schulversuchsergebnisse erzielt. Ich bin mit dem Kollegen Mayer einer Meinung: Das ist nicht eine Frage, die man quasi als Unterrichtsprinzip über alles „drüberzuckert“, sondern da braucht es natürlich eine entsprechende Qualifi­kation mit einem zusätzlichen Lehramt.

Wenn man die Lehrpläne der drei großen monotheistischen Weltreligionen ansieht, dann bestehen etwa 50 bis 60 Prozent – das differiert gar nicht viel – aus der Reli­gionsgeschichte der jeweiligen Religion und aus den Ritualen, die sich in der Religions­ausübung ergeben. Und im anderen Teil, 40 bis 50 Prozent, sind es ethisch-moralische Grundsätze. Das ist der Grund dafür, dass man all jenen, die sich vom Pflichtgegen­stand Religion abmelden – das ist das gute Recht –, auch diesen Anteil an ethischen und moralischen Grundsätzen in der Ausbildung anbieten kann.

Diese additive Regelung war im Schulversuch auch als die bislang kostengünstigste angesehen. Wie ich überhaupt meine, dass in der breiten Schulversuchspalette, die ja in Österreich wirklich gute Tradition hat, dies ein Schulversuch ist, der von den Betei­ligten – Eltern, Schülern und Lehrern – breit initiiert, breit getragen worden ist, gut vor­bereitet und auch wissenschaftlich bereits evaluiert ist! Jetzt sollte eigentlich der nächs­te Schritt kommen.

Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Elmar Mayer, Fritz Neugebauer, Mag. Rosa Lohfeyer, Werner Amon einbringen:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, auf Basis der im Rahmen der Parlamentarischen Enquete diskutierten Vorschläge dem Nationalrat bis 1.10.2012 in Form eines Berichts mögliche Modelle für den Ausbau eines Ethik-Unter­richts, einschließlich der jeweiligen Kosten für das Unterrichtsbudget und unter Einbe­ziehung von Fragen der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für jene Lehrer/innen, die Ethik unterrichten sollen, vorzulegen.‘“

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Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, den wir gemeinsam setzen sollten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elmar Mayer, Fritz Neugebauer, Mag. Rosa Lohfeyer, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen,

 


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