17.57
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich vor allem auch daran, wie mit Schwächeren und vor allem auch mit Minderheiten umgegangen wird. So gesehen ist Österreichs Gesellschaft qualitativ sehr hochstehend, und wir können ruhigen Gewissens nach einigen Maßnahmen, die im österreichischen Parlament gesetzt wurden und werden, vor allem auch durch die Lösung der Kärntner Ortstafelfrage und das in Verhandlung stehende Volksgruppengesetz, mit Fug und Recht von Slowenien ähnliche oder gleiche Schritte verlangen (Abg. Öllinger: Das hat aber schon lange gedauert bei uns!), wenn es um die Anerkennung der altösterreichischen deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien geht.
Ich bin unserem Außenminister Michael Spindelegger und auch Herrn Staatssekretär Waldner sehr dankbar dafür – der Herr Staatssekretär hat das auch zum Ausdruck gebracht –, dass sie auch beim Beschluss der Kärntner Ortstafelfrage ganz klar von Slowenien diesbezügliche Schritte verlangt haben und diese auch ständig bei bilateralen Gesprächen einfordern.
Die Anerkennung ist nicht nur ein symbolisches Zeichen, sondern bringt natürlich auch Rechte mit sich, wie zum Beispiel die Verwendung der Muttersprache. Ich glaube, wir sollten die Anerkennung weiter forcieren, und bin mir sicher und bin zuversichtlich, dass unser Außenminister und unser Staatssekretär da wesentliche Fortschritte erwirken werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.58
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.
17.59
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Slowenien – ich danke einmal den Vorrednern und vor allem den Damen und Herren im Menschenrechtsausschuss unter dem Vorsitz von Frau Korun.
Der Ruf Sloweniens als europäisches Musterland hat in menschenrechtlicher Hinsicht natürlich ein gewaltiges Defizit. Kärnten hat, wie wir gehört haben, mit der Ortstafelfrage schon vorgezeigt, wie so etwas gehen kann.
Die Italiener, Ungarn und auch Roma haben da natürlich diesen Schutz, den die Deutschen in Slowenien nicht haben, geschweige denn führt das dazu. Zurzeit sind – und das ist nur wenige Kilometer von unserer Grenze entfernt, es sind 2 500 allein nur in Marburg, ich wollte das nur kurz sagen – diese Statistiken zu prüfen.
Daraus resultieren ein starker Assimilierungsdruck und die Furcht der tatsächlichen Deutschen, sich zu deklarieren. Das geht so weit, dass sie sich nicht einmal trauen, die Adresse auf die Briefe zu schreiben, wenn sie eine Botschaft an einen ihrer Vereine richten – im 21. Jahrhundert! Wir haben noch Grenzen aus dem vorigen Jahrhundert in den Köpfen, obwohl sie durch Europa eigentlich schon niedergerissen sein sollten.
Was brächte eine verfassungsrechtliche Verankerung? Das ist wichtig, nicht Kulturabkommen, die taugen nicht sehr viel. In erster Linie geht es um einen rechtlichen und materiellen Schutz der Minderheit und eine Minderung des Assimilierungsdrucks. Deutschsprachige wären als ganz normale Bürger zu betrachten und nicht als Bürger zweiter Klasse. Der slowenische Staat müsste für die Umsetzung der Menschenrechtskonvention in der Praxis und für die Sanktionierung der Nichtgewährung von Rechten sorgen. Wichtig ist auch die Möglichkeit, gemäß der Menschenrechtskonvention gegen Hetze und gegen Diskriminierung Anzeige erstatten zu können. Es gibt einschlägige Urteile slowenischer Gerichte, sogar des Verfassungsgerichts, klagen oder Anzeigen erstatten kann nur eine anerkannte Minderheit, ansonsten taugt das nichts.
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