Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 186

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heiten betrifft, auf Rang 7 die Malediven stehen und weit dahinter Pakistan. Das würden wir nicht annehmen, dass es so ist, aber wir verurteilen eher Länder wie Pakistan und wahrscheinlich den Iran als die Malediven, weil dort die meisten Damen und Herren in ihren Urlauben schwimmen gehen. – Das ist eine Scheinheiligkeit, die hier an den Tag gelegt wird, die wir aufzeigen müssen! (Beifall bei der FPÖ.)

Da möchte ich jetzt auf noch etwas hinweisen, Herr Staatssekretär – und vielleicht können Sie darauf eingehen –: Ich habe den Medien entnommen, dass eine Dele­gation nach Österreich unterwegs ist, eine Delegation der OSZE, die die Glaubens­freiheit in Österreich untersucht. – Also da habe ich mir gedacht, das ist ein vorge­zogener Aprilscherz! Da hat man sich wahrscheinlich um eine Woche geirrt. Denn: Wenn wir hier solche Dinge besprechen, Anträge einbringen und dann eine Delegation nach Österreich kommt, um die Glaubensfreiheit zu untersuchen, dann kann das nur eine scherzhafte Angelegenheit sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mit behandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend Einsatz für die Menschenrechte im Nahen und Mittleren Osten

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 16 Bericht des Außenpolitischen Aus­schusses über den Antrag 1863/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend der aktuellen Menschenrechtslage im Iran (1694 d.B.) in der 150. Sitzung des Nationalrates in der XXIV. GP am 29. März 2012

Vor dem Hintergrund des lediglich auf einen Staat gerichteten Entschließungsantrag 1863/A(E) betreffen der Menschenrechtslage im Iran sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Menschenrechte unteilbar sind und eine Verurteilung nur eines einzigen Staates unangemessen erscheint, allzu mal vor allem hinsichtlich der Verlet­zungen von Menschenrechten, insbesondere der Durchführung der Todesstrafe, auch in zahlreichen anderen Staaten dieser Region grobe bis gröbste Verletzungen dieser unteilbaren Menschenrechte an der Tagesordnung stehen - und das auch in unmittel­bare Nachbarschaft des genannten Iran.

Daher ist es unabdingbar, wenn es darum geht, Menschenrechte durchzusetzen, dies auch in allen anderen Staaten dieser Region einzufordern, und in diesem Zusam­menhang auch und insbesondere in allen Staaten im Nahen und Mittleren Osten, in denen Verletzungen der Menschenrechte zum Alltag gehören, Bürger aus politischen Gründen inhaftiert und gefoltert werden, die Meinungs-, Presse- und Versamm­lungsfreiheit mit Füßen getreten werden, die Todesstrafe verhängt und vollzogen wird. Dazu zählen neben dem Iran unter anderem auch Saudi Arabien, Syrien, der Jemen, der Irak oder Turkmenistan – um hier nur einige Beispiele zu nennen.

Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass sich die Republik Österreich nur in jenen Staaten für die Wahrung der Menschenrechte einsetzt, in denen es gerade politisch opportun ist, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden

 


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