Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 49

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Pensionskassensystem in eine betriebliche Kollektivversicherung zu wechseln, das möchte ich schon noch erwähnt haben.

Es gibt auch mehr Sicherheit in diesem Bereich. Es wird eine Anfangspension garan­tiert, die nicht mehr weniger werden kann. (Zwischenrufe der Abgeordneten Öllinger und Krainer.) Es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Informationsrechte und die Mitbestimmungsrechte werden in diesem System aus­geweitet. Sie bekommen zum Beispiel auch ein Recht auf Wahl eines Vertreters in den Aufsichtsrat, und bei den Betriebspensionen gibt es Ausweitungsmöglichkeiten bei der Beitragsleistung, insbesondere auch bei Karenz und Teilzeitbeschäftigten, dass man also weiterhin die vollen Beiträge einzahlen kann. Die Durchlässigkeit wird in diesem Bereich ausgeweitet, Arbeitnehmer können künftig auch im aufrechten Arbeitsverhält­nis zwischen den Systemen wechseln. (Abg. Neubauer: Was kostet der Wechsel?)

Zusammenfassend, meine Damen und Herren, möchte ich schon festhalten, dass mit diesem Gesetz eine Garantie für die Anfangspension abgegeben wird. Der Umstieg wird erleichtert. Es gibt in Zukunft auch eine Wahlmöglichkeit. Es gibt mehr Durchläs­sigkeit, mehr Transparenz und mehr Informationsrechte für die Leistungsberechtigten – insgesamt also eine Stärkung der zweiten Säule.

Ich sage aber abschließend dazu: Das ist ein erster wichtiger Schritt, dem in diesem Bereich weitere folgen werden müssen. Wir werden überhaupt die zweite Säule besser absichern müssen, nicht nur im Bereich der betrieblichen Pension oder der Pensions­kassen, sondern auch bei der Abfertigung neu. Ich danke aber der Ministerin für diese Vorlage und ersuche darum, dass wir weiterhin die Gespräche in diesem Bereich füh­ren. (Beifall bei der ÖVP.)

11.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


11.10.16

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wenn man den Ausführungen der Frau Kollegin Aubauer lauscht, so ist zu vermuten, dass sie sich weniger mit den Pensionskassen-Pensionen beschäftigt hat, sondern eher mit ihrer ORF-Pension. So euphorisch, wie sie heute hier übertrieben hat, kann man sich das nicht anders vorstellen. Besonders erhellend war die Aussage, dass sich die ÖVP freue, dass die hohen Verluste in den Pensionskassen durch diese Novelle jetzt ein bisschen weniger werden, aber doch noch vorhanden sind. Sehr erhellend waren diese Ausführungen, und Kollege Wöginger hat ja die Schönrederei fortgesetzt.

Mehrere Punkte sind heute schon gefallen – Kollege Öllinger hat es angesprochen, Kollege Neubauer hat es angesprochen –: die Mindestertragsgarantie. Auch wenn sie irgendwann einmal abgeschafft wurde: Fehler können jederzeit korrigiert werden, und dazu sollte so eine Novelle genützt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, wenn Sie, Kollege Wöginger, schon weitere Schritte fordern, dann machen Sie diese Schritte bitte schnell, denn das, was Sie da jetzt eingezogen haben, dieses Sicherheitsnetz, von dem Sie gesprochen haben, das hilft vielleicht ein Jahr, und dann geht es mit den Verlusten wieder dahin, rasanter denn je. (Zwischenruf des Abg. Wö­ginger.) – Wirklich, das ist ja nur Augenauswischerei. Meinetwegen ist es jetzt für ein Jahr oder eineinhalb Jahre einmal abgegolten, aber es ist zu wenig, um diese Zeit auf­zuholen. Bitte ziehen Sie die Laufschuhe an, und handeln Sie entsprechend schnell!

Die Mindestertragsgarantie wäre eigentlich relativ einfach zu erwirtschaften – es gibt einen Antrag von uns, der dem Ausschuss zugewiesen ist, aber noch nicht behandelt wurde –: indem man die Bundesschatzscheine heranzieht. Es gibt in der Finanzwirt­schaft Modelle, wo ich das Kapital hernehme, mit einem fixen Ertrag, und dadurch


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