Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 65

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schickho­fer. – Bitte.

 


12.06.50

Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Die Doppelbesteuerungsabkommen sind ja von zentraler Bedeutung für die internationale Tätigkeit unserer Unternehmen, aber auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zentrales Ziel ist, dass sich in­ternationale Aktivitäten auch auszahlen können, dass es nicht zu einer Besteuerung im Heimatstaat für einen Sachverhalt kommt und gleichzeitig auch zu einer Besteuerung im entsprechenden Zielstaat; ähnlich ist es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zweites Ziel ist natürlich, dass dadurch Steuerumgehung vermieden wird, dass die Steuern, die vereinbart werden, auch von den Staaten eingetrieben werden können, dass es zu einer starken Behördenkooperation kommt. Es ist insgesamt ein ganz zen­trales Ziel, dass wir diese OECD-Vorgaben, die sinnvoll sind, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auch im Sinne der Steuergerechtigkeit erfüllen. Ich glaube, es kann nicht vorkommen, dass Österreich irgendwo in den Dunstkreis von Steuerbetrug oder des Schützens von Steuerbetrügern kommt. Wir müssen hier auf höchsten interna­tionalen Standards in all unseren alten Abkommen arbeiten, die, so wie bei Kanada, seit 1996 bestehen. Gleiches gilt für die neuen Abkommen.

Und natürlich gilt es immer, Werte im Zusammenhang mit Behördenkooperation und Bankgeheimnissen abzuwägen. Gerade denjenigen, die da immer die Schweiz schützen und in den Mittelpunkt stellen, ist zu sagen: Es kann nicht so sein, dass man dann über das Bankgeheimnis zur Schutzmacht der Steuerflüchtlinge aus Griechen­land wird. Ich denke, das ist absolut der falsche Weg. Das kann es nicht sein, dass Milliardäre ihr Geld verschieben. Diesbezüglich müssen wir auch internationale Stan­dards einhalten.

Aber ich glaube, es braucht einen weiteren wichtigen Faktor, das sind geregelte und klare Wirtschaftsbeziehungen, vor allem mit unserem Partner Tschechien, immerhin im Außenhandel unser sechstwichtigster Partner. Vor allem in Kanada haben wir es auch geschafft, mit über hundert Handelsniederlassungen von internationalen Unternehmen Fuß zu fassen, tolle Umsätze zu generieren und besonders im Innovationsbereich, im Bereich der erneuerbaren Energie Unternehmen zu mehr Umsatz, damit zu Export und zu Arbeitsplätzen zu verhelfen. Das ist wichtig.

Wir brauchen diese Doppelbesteuerungsabkommen im Sinne der Rechtssicherheit, um Steuerumgehungen zu verhindern und Steuergerechtigkeit sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.09

12.09.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Fi­nanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Zweites Protokoll zur Abände­rung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver­hinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 15. Juni 1999 in Wien unterzeichneten Protokolls, in 1738 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

 


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