Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 150

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16.07.48

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Hohes Haus! Am Vormittag wurde be­dauert, auch von grüner Seite, dass man über den ESM keine Volksabstimmung ma­chen kann.

Ich bringe daher – wir haben es schon angekündigt – jetzt einen entsprechenden An­trag ein, damit wir eben diese Chance bekommen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen

Artikel 1 Ziffer 1 Artikel 50a wird wie folgt geändert:

„Artikel 1

Art 50a. (1) Die Genehmigung des Abschlusses des Vertrages zur Errichtung des Eu­ropäischen Stabilitätsmechanismus ist einer Volksabstimmung zu unterziehen.

(2) Den Organen der Republik Österreich ist jedwede Zustimmung zum Vertrag zur Er­richtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus untersagt, solange nicht eine Volksabstimmung den Beitritt Österreichs zum Vertrag zur Errichtung des ,Europäi­schen Stabilitätsmechanismus‘ genehmigt hat.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Argumente sind schon viele gebracht worden, ich möchte auch meinen Nachrednern nicht die Zeit nehmen, aber ich gebe Ihnen hiermit die Möglichkeit, dem zuzustimmen, und das gibt uns wiederum die Möglichkeit, eine Volksabstimmung abzuhalten. Das wäre der richtige Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten KO Strache, Mag. Stefan, Dr. Hübner und anderer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über den Antrag 1985/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Gün­ter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Zahlungsbilanzstabili­sierungsgesetz geändert werden (ESM-Begleitnovelle) (1878 d.B.).

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Ziffer 1 Artikel 50a wird wie folgt geändert:

„Artikel 1

Art 50a. (1) Die Genehmigung des Abschlusses des Vertrages zur Errichtung des Eu­ropäischen Stabilitätsmechanismus ist einer Volksabstimmung zu unterziehen.

(2) Den Organen der Republik Österreich ist jedwede Zustimmung zum Vertrag zur Er­richtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus untersagt, solange nicht eine


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