Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 117

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.50.196. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1965/A der Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialver­sicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG) und das Bun­desgesetz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungsbeitrag (Kunstförde­rungsbeitragsgesetz 1981) geändert werden, sowie über den

Antrag 378/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schlechterstellung von PensionsbezieherInnen im K-SVFG (1836 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.20

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal stehen das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz sowie das Kunstförderungsbeitrags­gesetz hier im Parlament zur Diskussion. Mit dem Antrag von SPÖ und ÖVP soll eine sogenannte Schlechterstellung im Zusammenhang mit dem Künstler-Sozialversiche­rungsrecht ausgeglichen werden. Mit der derzeit gültigen Regelung kann Künstlern, die eine GSVG-Pension beziehen oder auch nur die Voraussetzung für eine Alterspension erfüllen, nicht mehr ein Zuschuss zur gewerblichen Sozialversicherung im Sinne des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes gewährt werden, wenn sie weiter ihrer Beschäftigung nachgehen wollen oder müssen.

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang nur den Ausdruck „Schlechterstellung“. Welche „Schlechterstellung“? Schlechterstellung gegenüber den vielen kleinen Pen­sions­beziehern in Österreich, die sich, wenn sie auch in der Pension arbeiten, bei der jeweiligen Sozialversicherung weiter versichern müssen? Diese haben weder vor noch nach dem Antritt der Pension die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten. Im Gegen­teil, die geplante Änderung stellt eigentlich eine Besserstellung der Künstler gegenüber allen anderen Pensionisten, vor allem gegenüber jenen aus der gewerblichen Wirt­schaft dar.

Als im Juni 2001 die Künstler als Selbständige der gewerblichen Sozialversicherung zugewiesen wurden, war einigen oder eigentlich vielen klar, dass einige der Künstler die Beiträge nicht oder nur schwer werden leisten können. Daher schuf man damals den Künstler-Sozialversicherungsfonds, um damit sozial Schwachen einen Zuschuss zu den Beiträgen für die Pflichtversicherung zu ermöglichen.

 


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