Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich hole noch nach, dass der von Herrn Abgeordnetem Vock eingebrachte Entschließungsantrag mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Studiengebühren – Klarheit für die Studierenden und Universitäten
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 13, Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1994/A der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 340/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2011, geändert wird (1876 d.B.) , in der 166. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 5. Juli 2012
Die unterschiedlichen Positionen der Parteien in Sachen Studiengebühren sind bekannt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen im Sinne der Studierenden und der Universitäten den gegenwärtigen Zustand der Unsicherheit zu beenden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen mit dem Ziel:
1) Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie zB der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie mindestens 20 ECTS-Punkte pro Semester nachweisen, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes oder Zeiten des Mutterschutzes bzw. der Karenz, die während der Studienzeit absolviert werden, sowie bei Werkstudenten bzw. Werkstudentinnen müssen keine ECTS-Punkte nachgewiesen werden;
2) Allfällige zusätzliche sinnvolle Studienbeitragsbefreiungstatbestände vorzuschlagen;
3) Für alle nicht unter 1) oder 2) fallende österreichische Staatsbürger/-innen oder EU Bürger/innen, soll die jeweilige Universität autonom jedoch nicht höher als 500,- Euro / Semester Studiengebühren festlegen können.
4) Die eingehobenen Studiengebühren sind von den Universitäten zweckgebunden für die Lehre bzw. für die Infrastruktur der Lehre zu verwenden.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Töchterle. – Bitte.
16.59
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Im Wissenschaftsausschuss waren ja mehrere
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