Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 41

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„Wie ist es möglich, dass Landwirte, die am ÖPUL-Programm teilnehmen, noch zusätz­lich Einnahmen aus dem Vertragswasserschutz lukrieren können, damit die Wasser­versorger der Bevölkerung einwandfreies Trinkwasser – unterhalb der Grenzwerte zum Beispiel für Nitrate, Pestizide – zur Verfügung stellen können?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Klar ist, sehr geehrter Herr Abgeordneter, es ist oberstes Ziel, Trinkwasser sauber zu erhalten. Wir sind da auch erfolgreich. In Öster­reich werden die Menschen zu 100 Prozent mit Trinkwasser aus Quellwasser und Grundwasser versorgt. Das ist die oberste Prämisse, die Saubererhaltung von Trinkwasser, und der muss sich alles unterordnen: die Landwirtschaft, das Gewerbe, die Industrie, jeder einzelne Bürger.

Es ist richtig, was Sie sagen: Doppelförderungen dürfen nicht stattfinden. Nach der ÖPUL-Richtlinie ist es so, dass Leistungen, die bereits aus anderen öffentlichen Mitteln abgegolten werden, aus dem ÖPUL nicht förderfähig sind. Das heißt, wenn es sich um gleiche Leistungen handelt.

Was Sie ansprechen, ist, dass es das ÖPUL-Programm gibt, dass es aber darüber hinaus im Rahmen eines Vertragswasserschutzes auch zusätzliche Maßnahmen gibt, zusätzliche Leistungen, die unterstützt werden. Ich darf zum Beispiel an die Begrünung im Rahmen des Umweltprogrammes erinnern, wo es das Ziel ist, dass man über den Winter sozusagen eine Schwarzbrache, also nacktes Ackerland, verhindert und dass dieses begrünt wird, damit es nicht zu Auswaschungen von Nährstoffen kommt, oder zusätzliche Düngereinschränkungen bei Maisanbau.

Also der Punkt ist: Wenn zusätzliche Leistungen erbracht werden, dann werden die im Rahmen eines Vertragsnaturschutzes und -wasserschutzes auch abgegolten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Gaßner.

 


Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Das heißt also, diese Leistungen sind durch ÖPUL nicht abgedeckt. Eine Zusatzfrage dahingehend, Herr Bundesminister.

Sie kennen sicher den Rechnungshofbericht bezüglich des Wasserverbandes Leibnitzerfeld Süd. Dort wurde aufgrund eines BH-Bescheides der Wasserverband quasi dazu verurteilt, 120 000 € pro Jahr Entschädigungszahlungen an die Landwirte zu leisten. Das bedeutete eine Wasserpreiserhöhung von 51 Prozent.

Meine Frage: Wie ist es möglich, dass Landwirte für die Einhaltung eines Gesetzes, nämlich der Grundwasserschongebietsverordnung, auch noch belohnt werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Klar ist, sehr geehrter Herr Abgeordneter – und das gilt für diese Thematik, wie auch für andere –, die Bauern werden nicht für die Einhaltung der Gesetze belohnt, sondern eben dann, wenn sie zusätzliche Maß­nahmen im Rahmen eines Vertragswasserschutzes erbringen. Es macht einen Unterschied, ob ich als Bauer in einem Wasserschongebiet wirtschafte oder außerhalb. Dort haben die Bauern zusätzliche Auflagen, was bedeutet, dass sie weniger düngen dürfen, weniger Pflanzenschutz einsetzen und auch extensiver arbeiten müssen. Und weil sie dort Ertragseinbußen haben, gibt es dafür Abgeltungen.

 


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