Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage nach Erledigung der Tagesordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr behandelt werden.
Präsident Fritz Neugebauer: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen zur Berichterstattung betreffend den Beschluss des Nationalrates 910/GO vom 20. Oktober 2011 eine Frist bis 21. September zu setzen. (Rufe beim BZÖ: Das ist unfassbar! – He-Rufe bei FPÖ, Grünen und BZÖ und Pfui-Rufe. – Rufe beim BZÖ: Skandalös! – Abg. Grosz: Das ist ein Demokratieputsch! Das ist ein Demokratie- und Kontrollputsch! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Demokratieputsch! – Abg. Grosz: Unfassbar! Nur um den Inseraten vor der Demokratie zu schützen! Nur damit der nicht vor den Ausschuss muss und den Schwarzen ihre Ostgeschäfte nicht aufgedeckt werden! – Weitere Zwischenrufe bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte in Anschluss an diese stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen. (Abg. Grosz: Das ist ein Demokratieputsch! – Abg. Ing. Westenthaler: Das hat es noch nie gegeben! Das ist einzigartig! – Abg. Brosz: Zur Geschäftsordnung!)
Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
11.56
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sie haben soeben den Fristsetzungsantrag der Regierungsfraktionen angekündigt. Ich möchte dazu Folgendes festhalten: Dieser Antrag enthält eine völlige Neuerung, die nicht einmal ansatzweise in Debatte gestanden ist, nämlich eine Frist bis 21. September – das ist übermorgen. (Ruf beim BZÖ: Das ist unfassbar!)
Diese Vorgangsweise schränkt die Rechte der Geschäftsordnung weiters ein, weil nämlich § 43 der Geschäftsordnung vorsieht, dass es die Möglichkeit gibt, eine bereits gesetzte Frist auch weiter zu erstrecken, nämlich dann, wenn der Nationalrat vor ihrem Ablauf – ich betone: vor ihrem Ablauf! – einen diesbezüglichen Beschluss fasst.
Das hätte geheißen: Bei jeder normalen Vorgangsweise wäre der nächste Plenartermin vorgesehen gewesen. Und wenn die Verhandlungen im Untersuchungsausschuss ergeben hätten, dass es einen weiteren Bedarf gibt, dann hätte es mit Sondersitzung des Nationalrates – egal, ob Einzeleinbringung oder Oppositionseinbringung – die Möglichkeit gegeben, vor Ende der Frist die Frist zu erstrecken, um weitere Verhandlungsgegenstände und Verhandlungstage zu ermöglichen.
Mit diesem Beschluss wird selbst dieser Weg zugemacht. Das heißt, dass ab 21. September auch keine Sondersitzung mehr stattfinden kann. Eine Einbringung eines diesbezüglichen Verlangens, die sofort stattfinden würde, würde auch nicht reichen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Demokratieputsch!)
Dieser Antrag ist demokratiepolitisch unerträglich, und ich ersuche Sie, die Sitzung zu unterbrechen und die Klubobleute zu einer Stehpräsidiale zu rufen, um zu klären, wie man mit diesem Antrag weiter umgehen kann. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)
11.58
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