Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 122

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Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage nach Erledigung der Tages­ordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr behandelt werden.

11.55.40Fristsetzungsantrag

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen zur Berichterstattung betreffend den Beschluss des Nationalrates 910/GO vom 20. Oktober 2011 eine Frist bis 21. September zu setzen. (Rufe beim BZÖ: Das ist unfassbar! – He-Rufe bei FPÖ, Grünen und BZÖ und Pfui-Ru­fe. – Rufe beim BZÖ: Skandalös! – Abg. Grosz: Das ist ein Demokratieputsch! Das ist ein Demokratie- und Kontrollputsch! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Demokratie­putsch! – Abg. Grosz: Unfassbar! Nur um den Inseraten vor der Demokratie zu schützen! Nur damit der nicht vor den Ausschuss muss und den Schwarzen ihre Ost­geschäfte nicht aufgedeckt werden! – Weitere Zwischenrufe bei BZÖ, FPÖ und Grü­nen.)

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird die kurze Debatte in Anschluss an diese stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen. (Abg. Grosz: Das ist ein Demokratieputsch! – Abg. Ing. Westenthaler: Das hat es noch nie gege­ben! Das ist einzigartig! – Abg. Brosz: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


11.56.43

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Sie haben soeben den Fristsetzungsantrag der Regierungsfraktionen angekün­digt. Ich möchte dazu Folgendes festhalten: Dieser Antrag enthält eine völlige Neue­rung, die nicht einmal ansatzweise in Debatte gestanden ist, nämlich eine Frist bis 21. September – das ist übermorgen. (Ruf beim BZÖ: Das ist unfassbar!)

Diese Vorgangsweise schränkt die Rechte der Geschäftsordnung weiters ein, weil nämlich § 43 der Geschäftsordnung vorsieht, dass es die Möglichkeit gibt, eine bereits gesetzte Frist auch weiter zu erstrecken, nämlich dann, wenn der Nationalrat vor ihrem Ablauf – ich betone: vor ihrem Ablauf! – einen diesbezüglichen Beschluss fasst.

Das hätte geheißen: Bei jeder normalen Vorgangsweise wäre der nächste Plenarter­min vorgesehen gewesen. Und wenn die Verhandlungen im Untersuchungsausschuss ergeben hätten, dass es einen weiteren Bedarf gibt, dann hätte es mit Sondersitzung des Nationalrates – egal, ob Einzeleinbringung oder Oppositionseinbringung – die Möglichkeit gegeben, vor Ende der Frist die Frist zu erstrecken, um weitere Verhand­lungsgegenstände und Verhandlungstage zu ermöglichen.

Mit diesem Beschluss wird selbst dieser Weg zugemacht. Das heißt, dass ab 21. Sep­tember auch keine Sondersitzung mehr stattfinden kann. Eine Einbringung eines dies­bezüglichen Verlangens, die sofort stattfinden würde, würde auch nicht reichen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Demokratieputsch!)

Dieser Antrag ist demokratiepolitisch unerträglich, und ich ersuche Sie, die Sitzung zu unterbrechen und die Klubobleute zu einer Stehpräsidiale zu rufen, um zu klären, wie man mit diesem Antrag weiter umgehen kann. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

11.58

 


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