Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 231

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weitesten Sinn, aber nicht dem Finanzierungsplan – nicht die Zustimmung erteilen können. (Beifall der Abg. Ursula Haubner. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

21.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuz­das. – Bitte.

 


21.37.45

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist ja unbestritten, nämlich dass die Sicherung einer leistungsfähigen Infrastruktur von zentraler Bedeutung für den Wirt­schafts- und Arbeitsstandort Österreich ist. Das ist eine Aufgabe der Republik, die wir an die ÖBB-Infrastruktur AG ausgelagert haben.

Dass nicht alle Jahre finanziell dargestellt werden, hat vielleicht auch etwas mit der Nutzungsdauer zu tun, denn kein Unternehmen finanziert Projekte, die über 50 Jahre Lebensdauer haben, voll aus, sondern es werden immer die Annuitäten berücksichtigt.

Infrastrukturausgaben – wir haben das heute schon gehört – haben ja einen riesigen volkswirtschaftlichen Nutzen. Wir wissen, dass ein Euro an Investition zu einer zusätz­lichen Wertschöpfung, zu einem Anstieg des BIP von einem Euro führt. Zum Vergleich: Kaufanreize, eine Kaufkrafterhöhung um einen Euro durch eine Steuerreform hat nur ungefähr die Hälfte des Nutzens, also 40 bis 50 Cent. Das heißt, Infrastrukturinvesti­tionen rechnen sich zu einem hohen Maß schon im ersten Jahr selbst. Eine Milliarde an Investitionen führt zu einer Schaffung oder Sicherung von rund 17 000 Beschäftig­tenplätzen.

Die Projekte der ÖBB und der ASFINAG sichern jährlich rund 50 000 Arbeitsplätze, es ist daher aus Sicht der Wirtschaft und des Wirtschaftsstandortes Österreich notwendig, die Infrastrukturausgaben langfristig abzusichern. Es ist volkswirtschaftlich und kon­junkturell notwendig, diese Investitionen der Bahn langfristig zu sichern, weil diese In­vestitionen der Wirtschaft, den Bürgerinnen und Bürgern und den Pendlerinnen und Pendlern zugutekommen.

Mit der Umsetzung des Rahmenplanes werden Hunderte Bahnhöfe und Haltestellen neu errichtet oder saniert, barrierefrei gestaltet, Güterterminals gestaltet, Lärmschutz­einrichtungen verbessert, Langsamfahrstrecken saniert und Hochleistungsstrecken ausgebaut. Es werden, wir haben es schon gehört, keine Ausgaben begründet, son­dern diese Vorlage ist eine Ermächtigung zum Eingehen von Vorbelastungen von rund 38 Milliarden € im Zeitraum bis 2018. Das schafft Planungssicherheit und sichert für Österreich eine weitere Verbesserung der Schieneninfrastruktur. Das ist ganz, ganz wichtig für die Volkswirtschaft und für den Wirtschaftsstandort.

Diese Vorlage hat daher eine breite Zustimmung in diesem Haus verdient. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kauf­mann-Bruckberger. – Bitte.

 


21.40.30

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Am 19. April dieses Jah­res haben wir das erste Mal über den Rahmenplan für Infrastruktur diskutiert. Damals habe ich das als völlig inakzeptabel angesehen, weil dieser Rahmenplan in der Aus­schusssitzung einen Tag vorher der Opposition ganz einfach nicht vorgelegt wurde.

 


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