Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 68

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Während von den Mitgliedstaaten Haushaltsdisziplin, Kontrolle und Transparenz eingefordert werden, legte die Kommission ihrerseits ein intransparentes Zahlenwerk vor, mit dem einerseits die Ausgaben der Europäischen Union massiv erhöht werden, und andererseits gleichzeitig die geplante Neuordnung der Einnahmenerzielung dazu führt, dass insbesondere Österreich unter anderem durch das geplante und auch von ÖVP-Kommissar Johannes Hahn mitbeschlossene Streichen der Rabatte und Pauschal­vergütungen massiv benachteiligt wird, und damit Gefahr droht, dass die Österreicherinnen und Österreicher in den nächsten Jahren wesentlich mehr an EU-Beiträgen nach Brüssel überweisen müssen als schon bisher.

Dazu kommt, dass einmal mehr die Verwaltungskosten der Europäischen Union erhöht werden. Diese sollen in den Jahren 2014 bis 2020 im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2013 um 10 % steigen und liegen dann bei 62,6 Mrd. Euro.

Dies, obwohl laut Kommission geplant ist, den Personalstand um 5 % zu senken, das Pensionsantrittsalter von 63 auf 65 anzuheben und die Mindestarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden ohne Gehaltsausgleich anzuheben!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nicht zuletzt im Sinne der Unterstützung der Position von Bundeskanzler und Vizekanzler, die mittlerweile mit der „Vetokeule“ für den Fall der Abschaffung der Rabatte für Österreich drohen, nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Europäischer Ebene jede Änderung des Eigenmittelsystems, die zu einer Belastung Österreichs führt, sowie jegliche Erhö­hungen des österreichischen Beitrages zur Europäischen Union abzulehnen, bzw. sich bei Verwendung der Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer für Zwecke der Eigenmittelfinanzierung des EU-Haushalts für die gleichzeitige entsprechende Sen­kung des österreichischen Beitrags zur Europäischen Union einzusetzen und im Falle des Nichterreichens dieser Ziele vom Vetorecht Gebrauch zu machen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.44.33

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Dieses Budget weist sehr interessante Komponenten auf. Der Personalstand der Präsidentschaftskanzlei weist gegenüber 2012 zwei zusätzliche Planstellen auf und erhöht sich damit auf 81. Jetzt kann man sich fragen, wofür der Herr Bundespräsident so viel Personal braucht.

Die Bezüge des Herrn Bundespräsidenten werden nicht mehr extra ausgewiesen. Sie waren 2012 mit 343 000 € – damals mit einer Steigerung von 7,5 Prozent – ausge­wiesen. Was heute ist, wissen wir nicht. Was man davon halten soll, überlasse ich Ihnen.

Auffallend ist auch, dass die Mietausgaben beim Verwaltungsgerichtshof von 477 738 € für 2011 auf 554 000 € im kommenden Jahr gestiegen sind. Ich weiß nicht, was da die Miete so erhöht hat. Dasselbe zeigt sich bei den Betriebs- und Geschäfts­ausstattungen des Verwaltungsgerichtshofes: Im Vergleich zu 131 676 € im Jahr 2011 sind es 2013 schon 364 000 €. Das ist fast das Dreifache. Meine Damen und Herren! Ich weiß ja nicht – werden hier vergoldete Stühle verwendet, oder wie ist das?

 


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