Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 89

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Jetzt ist die Frage, ob wir das wollen. Das kann man wollen, das kann man nicht wollen. Wir sind der Meinung, das ist nicht zielführend, und aus diesem Grunde bringe ich auch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 BVG Medienkooperation und Medienförderung für den Rechnungshof

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufge­for­dert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den finanziellen Aufwand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass der Rech­nungshof in seinen Kernaufgaben keine Einbußen erleidet.

Weiters soll in dieser Regierungsvorlage allen Rechtsträgern, die unter den § 1 BVG Medienkooperation und Medienförderung fallen, gegenüber dem Rechnungshof eine Meldepflicht über die erforderlichen Daten bei einer Neugründung oder bei einer Änderung ihres Status auferlegt werden.“

*****

Sie alle haben in Ihren Ausführungen die Tätigkeiten des Rechnungshofes gewürdigt. Wenn Sie das wirklich ernst meinen, stimmen Sie heute zu! (Beifall bei der FPÖ.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mitver-handelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter

betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (1910 d.B.): Bundesfinanzgesetz 2013 (BFG), UG 06 in der 181. Sitzung des Nationalrates am 14. November 2012

Dem Rechnungshof sind neben der Erweiterung der Prüfkompetenz auch Sonder­tätigkeiten übertragen worden, die die budgetäre und personelle Ausstattung so in Anspruch nimmt, dass die Kerntätigkeiten des Rechnungshofes stark eingeschränkt werden.

Um seine Kernaufgaben in vollem Umfang und mit der gewohnten Qualität aufrecht­zuerhalten, fehlen dem Rechnungshof bis 2016 € 3,6 Mio. Der Rechnungshofpräsident warnte die Abgeordneten in der Sitzung des Budgetausschusses am 5. November 2012, wenn diese finanzielle Aufstockung nicht stattfindet, wird der Rechnungshof gezwungen sein seine Kerntätigkeiten einzuschränken und die Zahl der Prüfungen zu reduzieren.

 


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