Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 90

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Weiters schilderte der Rechnungshofpräsident Dr. Moser den Ausschussmitgliedern des Budgetausschusses ausführlich die vielen neuen Aufgaben des RH bei der Um­setzung des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes sowie auch die neuen Herausforderungen im Rahmen des neuen Haushaltsrechts, unter anderem bei der Prüfung der neuen Vermögensbilanz des Bundes, sowie bei der Erstellung neuer tiefgehender Analysen zum Bundesrechnungsabschluss und die Berücksichtigung neuer Prüfungsaspekte, wie Gendergerechtigkeit und Korruptionsbekämpfung.

Derzeit hat die Sondertätigkeit durch das Medientransparenzgesetz dem Rechnungs-hof 680 Mann-Tage gekostet. Soviel benötigt der Rechnungshof um 11 Follow-Up-Prüfungen durchzuführen, die jetzt den Nationalratsabgeordneten zur Nachkontrolle fehlen.

Durch die Sondertätigkeiten im Rahmen des Parteiengesetzes wurden für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und für die neu einzurichtenden IT ungefähr € 500 000,- ausge­geben. Man hat zwar dem Rechnungshof für diese Tätigkeiten eine zusätzliche Plan­stelle zugesprochen, jedoch kann diese nicht besetzt werden, da das Geld für die genannten Sondertätigkeiten ausgegeben werden musste.

In diesem Zusammenhang sprach sich auch Präsident Moser dafür aus, dem Rech-nungshof die Verwaltungstätigkeit im Bereich des Medientransparenzgesetzes, etwa bei Erstellung von der Listen der ihm bekannten seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger samt den für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) zu erleichtern, indem diesen Rechts-trägern eine Meldepflicht bei Neugründung oder bei Änderung ihres Status auferlegt wird.

Durch den Wegfall der Follow-Up-Prüfungen und den weniger werden und in die Tiefe gehenden Berichten wird der Informationstand und die Kontrollmöglichkeit der Abge­ordneten stark eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufge-fordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den finanziellen Auf­wand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass der Rech­nungshof in seinen Kernaufgaben keine Einbußen erleidet.

Weiters soll in dieser Regierungsvorlage allen Rechtsträgern, die unter den § 1 BVG Medienkooperation und Medienförderung fallen, gegenüber dem Rechnungshof eine Meldepflicht über die erforderlichen Daten bei einer Neugründung oder bei einer Änderung ihres Status auferlegt werden.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


12.52.25

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Volksanwältin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren aus Salzburg! Sehr geehrte Zuschauerinnen


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