Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 186

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Unsere Unterstützung, Frau Minister, haben Sie in diesem Bereich. Gehen wir es gemeinsam an! Ich möchte mit den Worten des Otto Pendl schließen. Das wäre das schönste Dankeschön, Frau Minister, das Sie unserer Exekutive bereiten können. (Beifall beim Team Stronach.)

18.06


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Tadler, Kollegin und Kollegen betreffend Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten durch ein eigenes Exekutivdienstrecht

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen - UG 11 Inneres

Im Bereich der Exekutive wuchern Bürokratie und unnötiger Verwaltungsaufwand, dazu fehlt die erforderliche Rückendeckung für die Beamten durch die politisch Verant­wortlichen. In den vergangenen Jahren wurden von der Bundesregierung Beschlüsse gefasst, die sich nur zum Nachteil für die Exekutivbeamten auswirkten, Reallohn­verlust, Belastungs- und Sparpaket, Verschlechterungen im Sozialbereich, Änderungen der Bestimmungen bei Jubiläumszuwendungen und andere mehr waren die Folge. Dies obwohl regelmäßig vor Nationalratswahlen seitens der Bundesregierung ver­sprochen wird, dass es keine Schlechterstellung innerhalb der Exekutive geben werde, da das Sicherheitsgefühl in Österreich an erster Stelle stehe und laut Umfrageergebnis durch die österreichischen Staatsbürger als dringendstes Anliegen gereiht werde.

Verschärft hat sich die Situation durch laufenden Personalabbau und Überstundenein­sparungen. Da der Beruf eines Exekutivbeamten mit anderen Berufssparten nicht zu ver­gleichen ist, weil Exekutivbeamte durch Überstunden, Nachtdienste und sonstige Mehrleistungen besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind, sind diese Beamten besonders gesundheitlich gefährdet. Zudem kommt es durch die familienfeindliche Dienstverrichtung zu weiteren Nachteilen im sozialen und familiären Bereich.

Der Exekutivbeamte hat in der Regel keine Möglichkeit, sich diesen Belastungen auch nur teilweise zu entziehen, weil er zur Leistung von Überstunden verpflichtet wird und seine Arbeitskraft bis zur totalen Abnützung in Anspruch genommen wird. Rehabilita­tionsmaßnahmen werden nicht zeitgerecht oder viel zu spät bewilligt.

In der Praxis ist festzustellen, dass der Exekutivbeamte nicht bis zum 60. Lebensjahr voll exekutivdiensttauglich ist, insbesondere nicht bei schwierigen Einsätzen. Im Inter­esse des Dienstgebers, der Innenministerin und auch der Republik Österreich müssen hier unbedingt Ausgleichsmaßnahmen gesetzt werden.

Die vom Innenministerium seit langem angekündigten Erleichterungen und Verbes­serungen für Beamte ab dem fünfzigsten Lebensjahr wurden bisher nicht umgesetzt und sind somit nur als Lippenbekenntnisse zu werten.

Des Weiteren ist anzuführen, dass das reguläre Pensionsantrittsalter der Exekutiv­beamten in Österreich das höchste im gesamten europäischen Raum ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Beamte nach dem BDG  Überstunden auf Anord-


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