Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 290

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Vordergrund steht und es immer noch die beste Pflege für ein Kind ist, wenn es von einem Elternteil gepflegt wird.

Es gibt also sehr viel zu tun. Ich würde sagen: Gehen wir es an! (Beifall beim BZÖ.)

11.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


11.08.22

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Heute wurde schon viel über Pensionen gesprochen und im Besonderen auch über Invaliditäts­pensionen. Ich denke, da sollte einiges klargestellt werden, meine Damen und Herren.

Frauen mit Invaliditätspensionen leben um sieben Jahre kürzer als Frauen, die keine Invaliditätspension haben. Bei Männern ist es noch schlimmer, da beträgt der Unterschied zehn Jahre. Das heißt, Männer, die Invaliditätspensionen haben, sterben um zehn Jahre früher als Männer, die keine Invaliditätspensionen haben. Und obwohl diese Menschen früher in Pension gehen, beträgt die Pensionsdauer im Schnitt zwei Jahre weniger als bei Menschen, die keine Invaliditätspension haben, und auch die Höhe der Pension, meine Damen und Herren, ist ein Wahnsinn. Ihr Durchschnitt liegt bei nicht einmal 957 € im Monat.

Trotzdem werden InvaliditätspensionistInnen immer wieder an den Pranger gestellt. Sie werden oft als Arbeitsunwillige und als Tachinierer hingestellt, meine Damen und Herren. Obwohl es sich bei diesen Menschen um kranke Menschen handelt, die von Amtsärzten oder Gutachtern untersucht wurden, scheuen auch sogenannte Experten nicht davor zurück, InvaliditätspensionistInnen für ihre Propaganda zu verwenden, zu missbrauchen.

Vor allem beim Pensionsantrittsalter erleben wir doch immer wieder, dass Äpfel und Birnen durcheinandergemischt werden. Mit den Invaliditätspensionen, meine Damen und Herren, ist das Antrittsalter zur Pension natürlich niedriger, aber nimmt man einmal die Invaliditätspensionisten heraus, kann man feststellen, dass das Pensions­antritts­alter für Männer heute schon 62,7 Jahre beträgt und das Pensionsantrittsalter für Frauen 59,4 Jahre.

Auch im Budget 2013 sind die Pensionen ja ein riesiger Posten. Die Invaliditäts­pensionen tragen nicht nur dazu bei, sondern beinhalten auch Kosten im Budgetposten Krankengeld. Es sind auch Kosten im Budgetposten Notstandshilfe enthalten, weil es viele Menschen gibt, die für die Arbeit zu krank sind, aber zu gesund für die Pension. Es gibt nämlich Gutachter, meine Damen und Herren, die feststellen, dass Menschen nicht mehr als 1,5 kg tragen dürfen, dass sie nicht länger als 10 Minuten sitzen dürfen, aber auch nicht länger als 10 Minuten stehen dürfen und sich nicht in gebückter Haltung befinden dürfen. Trotzdem sollen sie fähig sein, auf dem Arbeitsmarkt ver­mittelt zu werden. Diese Personen erhalten keine Arbeitsstelle mehr, meine Damen und Herren, diese Personen bekommen aber auch keine Pension zugesprochen und werden daher mit dem Krankengeld und der Notstandshilfe aufgefangen.

Auch wenn die Auswirkung erst im Budgetjahr 2014 zu merken sein werden, stellen wir doch fest, dass die Reform der Invaliditätspension, wie sie unser Sozialminister Hundstorfer vorgeschlagen hat, ein Hit ist. Ich weiß, dass es auch bei Invaliditäts­pensionen, meine Damen und Herren, am allerwenigsten Fälle von Missbrauch gibt, und ich weiß, dass es allen, die die Invaliditätspension haben, lieber wäre, dass sie nicht krank wären, sondern dass sie weiterhin im Berufsleben tätig sein könnten, anstatt eine Pension von nicht einmal 1 000 € zu beziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Für diese Personen sind Umschulungen wichtig, Maßnah­men zur Wiedereingliederung und Pilotprojekte. Die Vorarbeiten dazu laufen ja bereits.


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