Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 304

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Bei dieser Pensionsanpassung werden aber die inflationsbedingten Verluste für diese Pensionisten nicht entsprechend mitberücksichtigt, wovon rund 1,2 Mio. Pensionen betroffen sind. Die enorme Verteuerung bei Lebensmittel, ständig steigenden Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Gesundheitsausgaben belasten zudem nicht nur Bezieher/innen einer Ausgleichszulage sondern auch jene Pensionistinnen und Pen­sionisten, die über diesen Richtsatz liegen.

Damit diese Pensionisten aber weiterhin keine finanziellen Nachteile erleiden, sollen die Pensionen bis zur Höchstpension von brutto EUR 2.940,10 (Bemessungszeit 288 Monate im Ausmaß von 80 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage) mit 2,8 Prozent erhöht werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat rasch einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Pensionsanpassung für das Jahr 2013 in der Höhe von 2,8 Prozent bis zur Höchstpension (Bemessungszeit 288 Monate im Ausmaß von 80 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage) von brutto EUR 2.940,10 vorsieht.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.54.58

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolle­ginnen, liebe Kollegen! Ich habe eine Frage an Kollegin Belakowitsch-Jenewein. Mich würde interessieren, warum Sie das machen: Sie stellen sich hier her und sagen, dass den armen Lehrlingen in Österreich die Prüfungstaxe nicht ersetzt werde, dass auch die erforderliche Zeit nicht zur Verfügung gestellt werde. – Warum machen Sie das?

Sie als Abgeordnete müssen doch wissen, dass da schon jahrzehntelang eine gesetzliche Regelung existiert. (Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ.) Sie als Abgeordnete werden doch so weit sein, dass Sie die Sachen vorher lesen. (Zwi­schenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.) Wir haben eine ganz klare Regelung im Berufsausbildungsgesetz, Frau Kollegin. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Mich würde das wirklich interessieren, wollen Sie die vielleicht 200 000 Menschen, die zurzeit zusehen, die Kollegen und Kolleginnen, die Bevölkerung verunsichern? Warum machen Sie das wirklich? Sie stellen sich hier her und sagen, die Lehrlinge in Öster­reich seien eine besonders arme Gruppe, die Gewerkschaften, der Herr Bundes­minister, niemand mache etwas für sie. (Ruf bei der FPÖ: Stimmt eh! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt ja!)

Kolleginnen und Kollegen! Seit 1978 haben wir eine Regelung im Berufsausbildungs­gesetz, ganz konkret in den §§ 9 und 21, wo klar geregelt ist, dass die Prüfungstaxe vom Dienstgeber zu bezahlen und die erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes bereitzustellen ist und sämtliche Materialien, die man diesbezüglich benötigt, ebenfalls vom Dienstgeber zu bezahlen sind. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

 


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