Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Dr. Wolfgang Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Beseitigung der finanziellen Nachteile der Pensionsanpassung 2013 für Pensionen bis zur Höchstpension
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat rasch einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der eine Pensionsanpassung für das Jahr 2013 in der Höhe von 2,8 Prozent bis zur Höchstpension (Bemessungszeit 288 Monate im Ausmaß von 80 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage) von brutto EUR 2 940,10 vorsieht.“
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Ich glaube, es ist wichtig, dass die Berücksichtigung der inflationsbedingten Verluste nicht bei den Ausgleichszulagenbeziehern haltmacht, sondern dass das bei allen ASVG-Pensionen berücksichtigt wird, denn es sind immerhin 1,2 Millionen Pensionen davon betroffen. Energiekosten, Wohnungskosten, hohe Gesundheitsausgaben belasten nicht nur Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulagen, sondern auch die Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Budget, das heute vorliegt, ist das letzte Budget vor der Wahl 2013. Ich bezweifle, dass noch viele Reformen geschehen werden – betreffend das, was ich hier angerissen habe –, aber wenn die nächste Regierung auch mit den nächsten Generationen verantwortungsvoll umgehen will und für die nächsten Generationen verantwortungsvoll handeln will, dann wird sie an einer großen Pensionsreform nicht vorbeikommen. (Beifall beim BZÖ.)
11.54
Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung der finanziellen Nachteile der Pensionsanpassung 2013 für Pensionen bis zur Höchstpension
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.) – UG 22 Sozialversicherung
Jährlich kommt es zu einer Erhöhung der Pensionen, die sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise orientieren. Mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 wurden aber Änderungen im Bereich der Pensionsanpassung (77. ASVG-Novelle und 9. APG-Novelle) beschlossen, die eine gesonderte Pensionsanpassung für 2013 und 2014 vorsehen. Abweichend von 108h Abs. 1 erster Satz sind die Pensionen in diesen Jahren so zu erhöhen, dass der dem jeweiligen Anpassungsfaktor entsprechende Erhöhungsprozentsatz im Kalenderjahr 2013 um einen Prozent und im Kalenderjahr 2014 um 0,8 Prozentpunkte vermindert wird. Nach diesen Bestimmungen ist daher eine Pensionsanpassung für 2013 in der Höhe von 1,8 Prozent für Pensionen über den Ausgleichszulagenrichtsatz festgelegt.
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