Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 318

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logische Scheuklappen haben nämlich in der Wirtschaftspolitik absolut nichts verloren, Herr Bundesminister.

Und jetzt sage ich Ihnen das Resümee seit der Abschaffung des Blum-Bonus: Seit der Abschaffung des Blum-Bonus haben wir 10 000 betriebliche Lehrstellen verloren. Und wenn Sie es mir nicht glauben, dann lesen Sie nach imibw-research brief vom Oktober dieses Jahres, also brandneu – das ist das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft –, der besagt, dass wir 2009/2010 pro Jahr 4 000 betriebliche Lehrstellen verloren haben. Im letzten Jahr haben wir noch einmal 2 000 verloren. Das heißt, wir haben seit der Abschaffung des Blum-Bonus über 10 000 betriebliche Lehrstellen verloren.

Dazu kommt aber noch etwas. Wir haben in der Zeit seit der Abschaffung des Blum-Bonus 5 000 Lehrbetriebe verloren. Wir hatten 40 000 Betriebe in Österreich, die Lehr­linge ausgebildet haben, jetzt haben wir noch 35 000, Tendenz weiter sinkend. So viel zu Ihrer Förderung. (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, Sie sollten Ihre Emotionen dazu benutzen, sich in die richtige Richtung zu bewegen, aber Sie tun es ganz bewusst und provokant und nur aus ideologischer Sicht heraus in die falsche Richtung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


12.44.02

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder, der in Österreich lebt, ist Konsument, viele Menschen sind aber von unterschiedlichsten Konsumenten-problemen betroffen. Daher geht es in der Konsumentenpolitik und auch dem Herrn Bundesminister um die Stärkung der Rechtsposition der Konsumenten in Österreich, aber auch um die Sicherstellung von deren Durchsetzung.

Hier sind wir bei einem Problem, und ich möchte mir erlauben, aus einem Brief zu zitieren, den ich kürzlich von einem Wiener Rechtsanwalt, von Dr. Marschall, erhalten habe.

Sie alle können sich daran erinnern, dass wir hier im Hohen Haus Cold Calling diskutiert und klare Regelungen geschaffen haben, und zwar dahin gehend, dass Verträge, die auf diesem Weg mit Lottofirmen, Gewinnspielunternehmen zustande kommen, absolut nichtig sind. Obwohl wir diese klare Regelung haben, gibt es weiter­hin, insbesondere vom Ausland, derartige Anrufe, und diese Unternehmen versuchen weiterhin, Gelder zu kassieren, und zwar auf eine höchst sonderbare und abzulehnende Art.

Ich darf aus dem Brief von Dr. Marschall den Fall zitieren, dass von einem Konto einer Klientin Beträge abgebucht wurden, obwohl wir eine klare Rechtslage haben und die Bank keine Überprüfung durchgeführt hat. – Ich zitiere:

„Es wurde am 7.12.1995 zwischen den Fachverbänden der Banken und der Öster­reichischen Postsparkasse das sogenannte ‚Einzugsermächtigungsabkommen‘ abge­schlossen, das vorsieht, dass im Wege eines Einzugsermächtigungsverfahrens diver­sen Kunden der österreichischen Kreditinstitute die Möglichkeit eingeräumt wird, von ihren kontoführenden Kreditinstituten sofort fällige Rechnungsbeträge, für deren Geltendmachung nicht die Vorlage einer Urkunde erforderlich ist, über das Konto des ,Zahlungspflichtigen‘ einziehen zu lassen.“

 


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