Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 321

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in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass sogar österreichische Handels­riesen nicht davor zurückschrecken, unerlaubte Kinderwerbung zu machen.

Allein an diesen wenigen Beispielen sieht man, wie wichtig es für uns alle ist, einen gut funktionierenden Konsumentenschutz aufrechtzuerhalten, weshalb für mich auch die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation, immerhin in Höhe von 1,6 Millionen €, unabdingbar ist.

Was im Budgetansatz aber auch vorgesehen ist, ist eine Förderung des Dach­ver­bandes der Schuldnerberatungen. Dazu möchte ich aber meine persönliche Anmerkung machen, denn wenn ich mir die Bankenlandschaft in Österreich vor Augen führe, wäre es meines Erachtens höchst an der Zeit, diese auch verbindlich für eine Kofinanzierung in die Pflicht zu nehmen, denn sie trägt oft, nicht zuletzt auch aufgrund falscher Beratungsgespräche, Mitschuld daran, dass viele Menschen in Österreich in die Schuldenfalle tappen.

Wenn ich mir darüber hinaus noch den Unterschied zwischen Soll- und Habenzinsen anschaue, die auf unseren Girokonten aufscheinen, dann ist das für mich schlichtweg skandalös. Denn wenn bei einem heute mehr als niedrigen Zinsniveau immer noch Überziehungszinsen von mehr als 13 Prozent verlangt werden, grenzt das für mich an Wucher. So etwas gehört ein für alle Mal abgeschafft!

Da rede ich noch gar nicht von dem Umstand, dass in Österreich immer noch viele Menschen ohne Konto zurechtkommen müssen, weil ihnen dieses aus unterschied­lichen Gründen von den Banken verweigert wird. Daher brauchen wir dringend ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto für alle.

Es gibt also, wie Sie meinen Worten entnehmen können, im Konsumentenschutz für uns alle noch sehr, sehr viel zu tun. (Beifall bei der SPÖ.)

12.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


12.57.12

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Ich werde Ihnen eine Vorlesung halten, werde als Arzt ein bisschen belehrend sein, denn das ist zur mittäglichen Stunde ganz gut. Ich werde versuchen, in drei Minuten eine Vorlesung über Burn-out zu halten, denn das ist ein sehr, sehr großes Thema in der Sozialpolitik, es ist vor allem betreffend die so genannte I-Pension heute fast schon die Hauptursache.

Ein voll ausgebildetes Burn-out-Syndrom ist nichts anderes als eine schwere Depres­sion. Ich habe Manager bei mir in der Ordination gehabt, die haben gesagt: Herr Doktor, ich kann nicht einmal mehr aufstehen – das ist nicht eingebildet –, ich sehe mich überhaupt nicht heraus, ich kann nicht mehr schlafen. – Da hilft natürlich als Erstes, dass man die Schlafstörung behebt, Antidepressiva gibt und dann in Richtung Verhaltenstherapie geht. Ich frage sofort nach, denn wenn jemand mit Burn-out zu mir kommt, klappt es entweder im Beruf nicht oder privat nicht oder finanziell nicht – selten mit der Gesundheit, die spielt da nicht eine so große Rolle –, und in einem der drei Felder werde ich immer fündig, meistens leider in allen drei Feldern. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich sage Ihnen jetzt, was sich oft im Betrieb abspielt. Es gibt Hunderttausende Ursachen, aber eine wesentliche Ursache ist die sogenannte Arbeitslast. Mit der Einführung der E-Mails ist es so, sagen mir die Mitarbeiter: Früher habe ich einen Brief gekriegt, ich habe ihn beantwortet und habe vielleicht in einer Woche eine Retourantwort gehabt; dann habe ich das wieder beantworten können. Heute ist es so:


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