Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 613

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Entschließungsantrag:

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der

1. die derzeitige Festlegung auf die Österreichische Postsparkasse als einzige Stelle zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Gesetz gestrichen wird und

2. die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Republik in regelmäßigen Abständen öffentlich auszuschreiben ist, um dabei die Möglichkeit zu nutzen, sowohl die Konditionen als auch Zinsen evaluieren zu können.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schultes. – Bitte.

 


17.54.23

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! In unserer Republik ist beim Zusammenwirken der einzelnen Ebenen und Organisationen die zentrale Frage, ob es funktioniert oder nicht.

Heute haben wir schon viel über Österreich und die EU und unsere Finanzbeiträge diskutiert, aber aus unserem Bundesbudget sind auch die Finanzen der Länder und der Gemeinden zu organisieren. Wenn wir uns das anschauen, dann sehen wir, dass wir in den letzten Jahren die Länder und die Gemeinden mit vielen zusätzlichen Aufgaben belastet haben. Daher ist es verständlich, dass immer wieder die Frage gestellt wurde: Kann das auch finanziell bedeckt werden?

Man kann wirklich sagen: Dieses Budget, das wir jetzt für 2013 vorlegen, wird die Inter­essen der Länder ordentlich berücksichtigen und auch den Gemeinden die Möglichkeit geben, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Die Zusammenarbeit funktioniert so, dass die große Einteilung die Republik macht, die Länder die regionale Anpassung und unmittelbar für die Bürger die Bürgermeister in den Gemeinden die Dienstleistungen erbringen, die notwendig sind.

Allein in diesem Jahr wird die Steigerung der Überweisungen an die Länder und an die Gemeinden 5,8 Prozent ausmachen. Das ist schon ein ordentlicher Betrag. Die Ertragsanteile der Länder sind auch gestiegen: von 12,4 Milliarden € im Jahr 2009, als wir dieses Budgetsystem beschlossen haben, auf 14,544 Milliarden € im Jahr 2013. Das bedeutet schon deutlich mehr Spielraum.

Heruntergebrochen auf Niederösterreich: Wir haben 2009 an die Gemeinden 2,2 Mil­liarden € überweisen können. Im Jahr 2013 werden es 2,7 Milliarden € sein. Das ist deutlich mehr Spielraum für die Bürgermeister, deutlich mehr Spielraum für die Leistungen am Bürger.

Dass die Länder gut arbeiten, traue ich mich am Beispiel Niederösterreich sehr gerne sagen. Denn: Niederösterreich hat die Spitäler ins Land hereingenommen, und seit die Spitäler vom Land verwaltet werden, zusammengeführt in der Landeskliniken-Holding, ist von 2007 bis 2011 der Zuschuss der Träger von 200 Millionen € auf 122 Millionen € gesunken. – Tolle Leistung, kann man sagen, weil eben mit dem Steuergeld vor Ort ausreichend gut gearbeitet wird. Es wird mehr aus dem Euro gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine Gesamtsumme, die uns vielleicht auch interessiert, ist: Wie viel bekommen Länder und Gemeinden insgesamt? Denn über den Finanzausgleich hinaus gibt es ja


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