Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 170

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Österreich steht mit einem Anteil von 30 Prozent erneuerbarer Energie am Gesamt­energiebedarf und von 70 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern an der Spitze Europas.

Und die Energiewende wird voll weiterlaufen. Hier in diesem Hause haben wir erst in der letzten Nationalratssitzung die konsequente Fortführung der Anti-Atompolitik in Ös­terreich bekräftigt. Wir haben das Ökostromgesetz gemeinsam beschlossen, durch das die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern bis 2020 massiv an­steigen wird. Und unser Ziel, bis 2020 mindestens 85 Prozent des Stroms aus erneu­erbaren Energieträgern zu gewinnen, ist auf einem guten Weg.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir allerdings auch den Netzausbau intensivieren und in diesen investieren. Denn: Ob es sich um Windparks, Wasserkraft oder um Sonnenenergie handelt, der Verbrauch findet immer stärker räumlich getrennt von der Erzeugung statt. Und wir wissen alle, dass alles für die erneuerbare Energie spricht, aber niemand will das Windrad vor seiner Haustüre oder die Stromleitung in Sichtweite haben.

Damit wir das große Potenzial der erneuerbaren Energie aber auch nützen können, müssen wir leistungsfähige Netze schaffen und diese ausbauen. Das Stromnetz muss an die neuen Produktionsformen angepasst werden. Und allein bei der Wasserkraft verfügen wir über ein gewaltiges Ausbaupotenzial. Bis 2020 kann das bestehende Speicherpotenzial um 60 Prozent erweitert werden, ohne sensible Naturparks oder Na­turgebiete zu berühren. Die gesamte Energiewirtschaft kann in den nächsten Jahren Milliardenbeträge in Österreich investieren, um die Strom- und Energiewende auf sta­bile und nachhaltige Beine zu stellen.

Meine Damen und Herren! Alleine für die Übertragungs- und Verteilungsnetze sind in den kommenden zehn Jahren Investitionen von über 8 Milliarden € geplant. Diese In­vestitionen sind ein ganz essenzieller Beitrag zur Versorgungssicherheit in Österreich.

Beim Thema Versorgungssicherheit in Österreich spielen natürlich die Übertragungs­netzbetreiber eine große Rolle. Wenn wir heute hier eine Novelle beschließen, dann deshalb, weil im Jahr 2009 die Erzeuger beim Verfassungsgerichtshof erfolgreich Ein­spruch gegen ein neues Entgelt für Netzverluste und Pumpstrom in den Verordnungen erhoben haben. Daher ist seitdem ein Betrag ausständig, ohne den die Energienetz­betreiber nicht bilanzieren können. Die Folgen einer Nichtbilanzierbarkeit würden einen Schaden für die gesamte E-Wirtschaft bedeuten. Es war daher wichtig und richtig, mit dieser technischen ElWOG-Novelle eine drohende Nichtbilanzierbarkeit zu verhindern.

Meine Damen und Herren! Uns ist allen klar, erneuerbare Energien sind die Zukunft. Wir brauchen aber dafür auch ein klares Bekenntnis zum Netzausbau in Österreich, denn das bedeutet die konsequente Fortführung einer erfolgreichen Energiepolitik.

In diesem Sinne sind wir dafür, dass wir mit diesem Ausbau der Netze natürlich auch die Versorgungssicherheit gewährleisten, aber natürlich auch Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze sichern. In dieser Hinsicht sorgen wir für die beste Versorgungsquali­tät der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der ÖVP.)

17.08


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


17.08.09

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Haubner hat ja schon da­rauf hingewiesen, was der Inhalt dessen ist, was im Zusammenhang mit der Änderung des ElWOG, des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes heute beschlos­sen werden soll. Es geht zum einem um sprachliche Klarstellungen und zum anderen


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