Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1992 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Pensionsfonds-Überleitungsgesetz – PF-ÜG) (2033 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Spindelberger. Wunschgemäß sind 3 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.
19.10
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich
wirklich noch gut an die unzähligen Diskussionen erinnern, die wir hier im
Hohen Haus geführt haben, bei denen es darum ging, unser gutes, auf
Umlageverfahren aufgebautes Pensionssystem schlechtzureden. Nicht nur
einmal wurde im Zuge dieser Debatten der sogenannte Vorteil der zweiten und
dritten Säule hervorgehoben. Faktum ist aber, dass gerade in Zeiten einer
globalen Finanz- und Wirtschaftskrise
die Grenzen der privaten, kapitalgedeckten Pensionssysteme ganz deutlich
aufgezeigt wurden.
Schauen Sie sich doch an, wie sich die Pensionskassensysteme in den letzten Jahren entwickelt haben! Teilweise sind nicht einmal die Beiträge, die die hart arbeitenden Menschen Monat für Monat eingezahlt haben, auf deren Konto vorhanden, weil sie von den Verantwortlichen verzockt wurden!
Daher müssen wir alles daransetzen, unser gutes Pensionsversicherungssystem zum Wohle jener, die 40 und 45 Jahre harte Arbeit geleistet haben, abzusichern. Hören wir endlich einmal auf, dieses System schlechtzureden und vielleicht sogar so darzustellen, als ob es schuld am explodierenden Budget wäre!
Daher finde ich es umso bewundernswerter, dass es nun nach langjährigen Bemühungen endlich gelungen ist, die Gruppe der Ziviltechniker – deren Vertreter ich hier auf der Galerie begrüßen möchte – in die gesetzliche Sozialversicherung zu übertragen. Davon werden künftig mehr als 8 000 Personen profitieren. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung der vom Nationalrat in mehreren Entschließungen geforderten Harmonisierung des Pensionsversicherungssystems in Österreich gesetzt.
Für mich gilt nach wie vor die Prämisse, dass alle Österreicherinnen und Österreicher den Anspruch auf ein einheitliches und gleiches Pensionsrecht haben, und das per Stichtagsregelung und nicht erst nach 45-jährigen Übergangsfristen.
Abschließend darf ich noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 2033 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1992 der Beilagen betreffend ein Pensionsfonds-Überleitungsgesetz
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
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