Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 81

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schon erwähnten umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen sehr positiv. Das be­deutet aber auch, dass klar formulierte Regelungen für RadfahrerInnen im Straßenver­kehr notwendig sind, die vor allem darauf abzielen, dass den einzelnen Verkehrsteil­nehmerInnen genügend Raum gegeben wird, damit sie eben gut miteinander auskom­men können.

Auf die ansteigende Anzahl der RadteilnehmerInnen am Straßenverkehr wurde in den letzten Jahren schon mehrfach reagiert. Es gab die Einführung der Radhelmpflicht, die Verankerung des Rücksichtnahmegebots in der Straßenverkehrsordnung, die Förde­rung von Fahrradtrainings für Kinder und Senioren und so weiter.

Das vorliegende Fahrradpaket, das wir in der Straßenverkehrsordnung verankern wer­den, wird die Errichtung von Fahrradstraßen und Begegnungszonen ermöglichen, Aus­nahmen von der Radwegebenützungspflicht möglich machen und die Rechtslage der RadfahrerInnen beim Handytelefonieren an jene der AutofahrerInnen angleichen. Und ab 31. März sollen dafür Strafen von 50 €, wie beim Autofahren ohne Freisprechan­lage, auch umgesetzt werden.

Dieses Gesetz zielt wie das Rücksichtnahmegebot darauf ab, dass auf die schwächs­ten Mitglieder im Straßenverkehr Rücksicht genommen wird. Es geht um mehr Sicher­heit und insgesamt auch um die Reduzierung von Verkehrsunfällen, denn jedes Unfall­opfer ist eines zu viel. Allein im Jahr 2011 hat es in Österreich 42 getötete Radfahre­rInnen gegeben. Das ist eindeutig zu viel, und dem soll diese Novelle auch entgegen­wirken.

Positiv erwähnen möchte ich auch noch, dass die Novelle eine Parkerleichterung für Hebammen bringen wird, die dann auch, ähnlich Ärzten im Dienst, vor allem bei Haus­besuchen oder bei Hausgeburten eine langwierige Parkplatzsuche ersparen soll. – Dan­ke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Dr. Moser.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


12.37.49

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Was, glauben Sie, ist dem Österreicher und der Österreicherin das wertvollste Papier? Die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, der Reisepass? In den letzten Wochen hatte ich den Eindruck, es ist der Behindertenparkausweis – ein sehr begehrtes und ein sehr gefragtes Dokument.

Wir haben in den letzten Monaten mit meiner Kollegin Ulrike Königsberger-Ludwig, Be­hindertensprecherin der SPÖ, sehr viele Gespräche mit BehindertenvertreterInnen ge­führt. Wir haben auch die Länder angeschrieben, wir haben mit VertreterInnen disku­tiert. Wir haben, glaube ich, ein Paket zusammengebracht, das Verbesserungen für be­hinderte Menschen bringt, aber auch den Missbrauch besser in den Griff bekommt und generell sehr gut ist.

Ich möchte das ein wenig näher ausführen. Der erste Pluspunkt ist die Entbürokrati­sierung. Statt der vielen Bezirkshauptmannschaften ist nunmehr nur noch das Bundes­sozialamt zuständig, das die Behindertenparkausweise ausgibt. Bisher war es eine Schikane für behinderte Menschen, da sie zweimal zu einer amtsärztlichen Untersu­chung mussten, um feststellen zu lassen, ob sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen können, einmal für den Behindertenpass und einmal für den Parkausweis. In Zukunft wird es nur mehr eine Untersuchung brauchen. Das ist ein wesentlicher Wegfall dieser Schikane.

Der Bezugskreis für die Parkausweise wird ausgeweitet, damit nicht nur Rollstuhlfahrer einen bekommen können, sondern generell Personen, die eine Mobilitätseinschrän-


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