schon erwähnten umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen sehr positiv. Das bedeutet aber auch, dass klar formulierte Regelungen für RadfahrerInnen im Straßenverkehr notwendig sind, die vor allem darauf abzielen, dass den einzelnen VerkehrsteilnehmerInnen genügend Raum gegeben wird, damit sie eben gut miteinander auskommen können.
Auf die ansteigende Anzahl der RadteilnehmerInnen am Straßenverkehr wurde in den letzten Jahren schon mehrfach reagiert. Es gab die Einführung der Radhelmpflicht, die Verankerung des Rücksichtnahmegebots in der Straßenverkehrsordnung, die Förderung von Fahrradtrainings für Kinder und Senioren und so weiter.
Das vorliegende Fahrradpaket, das wir in der Straßenverkehrsordnung verankern werden, wird die Errichtung von Fahrradstraßen und Begegnungszonen ermöglichen, Ausnahmen von der Radwegebenützungspflicht möglich machen und die Rechtslage der RadfahrerInnen beim Handytelefonieren an jene der AutofahrerInnen angleichen. Und ab 31. März sollen dafür Strafen von 50 €, wie beim Autofahren ohne Freisprechanlage, auch umgesetzt werden.
Dieses Gesetz zielt wie das Rücksichtnahmegebot darauf ab, dass auf die schwächsten Mitglieder im Straßenverkehr Rücksicht genommen wird. Es geht um mehr Sicherheit und insgesamt auch um die Reduzierung von Verkehrsunfällen, denn jedes Unfallopfer ist eines zu viel. Allein im Jahr 2011 hat es in Österreich 42 getötete RadfahrerInnen gegeben. Das ist eindeutig zu viel, und dem soll diese Novelle auch entgegenwirken.
Positiv erwähnen möchte ich auch noch, dass die Novelle eine Parkerleichterung für Hebammen bringen wird, die dann auch, ähnlich Ärzten im Dienst, vor allem bei Hausbesuchen oder bei Hausgeburten eine langwierige Parkplatzsuche ersparen soll. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Dr. Moser.)
12.37
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
12.37
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Was, glauben Sie, ist dem Österreicher und der Österreicherin das wertvollste Papier? Die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, der Reisepass? In den letzten Wochen hatte ich den Eindruck, es ist der Behindertenparkausweis – ein sehr begehrtes und ein sehr gefragtes Dokument.
Wir haben in den letzten Monaten mit meiner Kollegin Ulrike Königsberger-Ludwig, Behindertensprecherin der SPÖ, sehr viele Gespräche mit BehindertenvertreterInnen geführt. Wir haben auch die Länder angeschrieben, wir haben mit VertreterInnen diskutiert. Wir haben, glaube ich, ein Paket zusammengebracht, das Verbesserungen für behinderte Menschen bringt, aber auch den Missbrauch besser in den Griff bekommt und generell sehr gut ist.
Ich möchte das ein wenig näher ausführen. Der erste Pluspunkt ist die Entbürokratisierung. Statt der vielen Bezirkshauptmannschaften ist nunmehr nur noch das Bundessozialamt zuständig, das die Behindertenparkausweise ausgibt. Bisher war es eine Schikane für behinderte Menschen, da sie zweimal zu einer amtsärztlichen Untersuchung mussten, um feststellen zu lassen, ob sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen können, einmal für den Behindertenpass und einmal für den Parkausweis. In Zukunft wird es nur mehr eine Untersuchung brauchen. Das ist ein wesentlicher Wegfall dieser Schikane.
Der Bezugskreis für die Parkausweise wird ausgeweitet, damit nicht nur Rollstuhlfahrer einen bekommen können, sondern generell Personen, die eine Mobilitätseinschrän-
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