Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 82

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kung haben. Das ist auch gerechtfertigt, vor allem für blinde Menschen, die oft das Pro­blem hatten, dass sie von einem Lenker irgendwo hingebracht wurden, dann alleine ausgestiegen sind, vielleicht an einem gefährlichen Ort, während der Lenker versucht hat, irgendwo einen Parkplatz zu bekommen. Es ist ein Gebot der Verkehrssicherheit, dass auch blinde Menschen einen Behindertenparkausweis bekommen.

Ein sehr großer Punkt in der Diskussion war die Missbrauchsfrage, die Kollegin Moser angesprochen hat. Ich glaube, viele kennen Geschichten wie: Ich habe jetzt einen Parkplatz bekommen, kann zeitlich unbegrenzt parken, ohne Gebühren zu zahlen, ich habe einen Behindertenparkausweis von der Oma, weil sie ja im Altersheim ist. – Mei­ne Damen und Herren, Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt, auch nicht beim Parken, auch der Missbrauch eines Behindertenparkausweises nicht.

Es gibt zwei Maßnahmen, die jetzt getroffen werden. Zum einen laufen die alten Park­ausweise aus, sie werden Ende 2015 ungültig, und zum anderen kommen nur mehr neue Parkausweise, die persönlich gekennzeichnet sind mit einem Foto und mit dem Autokennzeichen. Somit hat das Bundessozialamt einen besseren Überblick über den Bezieherkreis, personenbezogen, und wird bei Versterben von Amts wegen veranlas­sen, dass der Ausweis an die Behörde zurückzustellen ist. Ich denke, das ist insge­samt ein sehr gutes Paket.

Ich möchte noch einen Entschließungsantrag einbringen, um die Erfolge, um die Aus­wirkungen zu evaluieren.

Da ich den Entschließungsantrag nicht selbst vorlesen kann, weil ich nicht sehr gut se­he – ein Abgeordneter, der nicht lesen kann –, wird meine parlamentarische Mitarbeite­rin, Frau Evelyn Pammer, ihn nun vorlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parkausweise für Menschen mit Behinderung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Auswirkungen der Ausstellung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung durch das Bundessozialamt und die Kooperation mit den Städten und Gemeinden bei der Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung für mobilitätseingeschränkte Men­schen zu evaluieren. Dabei ist insbesondere auf die Maßnahmen zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung des Parkausweises Bedacht zu nehmen. Die Evaluie­rung soll einen mindestens dreijährigen Beobachtungszeitraum nach Inkrafttreten der 25. StVO-Novelle umfassen und daher bis Ende 2017 durchgeführt werden.“

*****

Es freut mich, dass fast alle Parlamentsparteien mitstimmen werden. Ich wünsche gute Fahrt und gutes Parken. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen, BZÖ und Team Stronach.)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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