Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 267

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


23.00.20

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Menschenrechte sind uns wichtig. Wir in Österreich sind eigentlich gut, aber auch wir arbeiten an Verbesserungen. Im Frühjahr 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die menschen­rechtliche Situation in Österreich im Rahmen einer universellen Staatenprüfung erst­mals einer allgemeinen Prüfung unterzogen. Diese Prüfung war Teil einer vom Men­schen­rechtsrat für alle 192 Mitgliedstaaten der UNO verpflichtend durchgeführten periodischen Überprüfung ihrer Menschenrechtssituation. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Diese Beurteilung erfolgt alle vier Jahre; Österreich war 2011 das erste Mal an der Reihe. Im Jahr 2013 soll dem Menschenrechtsrat ein Zwischenbericht geliefert werden, und im Jahr 2015 soll im Rahmen der nächsten periodischen Überprüfung über die Umsetzung der Empfehlungen informiert werden.

Insgesamt wurden von verschiedensten Staaten 161 Empfehlungen ausgesprochen, die sich aber teilweise überschneiden. Wesentliche Empfehlungen sind bereits umge­setzt worden, aber jetzt geht es darum, dass wirklich auch die anderen Empfehlungen, die angenommen worden sind, umgesetzt werden.

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit erspare ich es Ihnen, jetzt alle 161 Empfeh­lungen aufzulisten, ich darf aber noch sagen, dass wir mit diesem Entschließungs­antrag in diese Richtung arbeiten, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

23.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


23.02.11

Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zum Thema Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ist zu sagen, dass es nichts Neues ist, dass sich die Anzahl der Fälle, die bearbeitet werden können, momentan auch durch einige durchgeführte Reformen die Waage halten, dass aber bis zu 150 000 Beschwerden offen sind und ein großer Rückstau besteht. Es gibt also Reformbedarf.

Ausgelöst wurde das Ganze durch ein neues Protokoll, das den Schutz des Eigentums hervorhebt. Wie schon erwähnt, gab es vor Kurzem ein für österreichische Verhältnisse großes Aufsehen erregendes Urteil, das das Familienrecht betraf. Aber wenn man die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geschichtlich betrachtet, so hat gerade dieser Gerichtshof sehr oft sehr weise Entscheidungen getroffen, die oft einige Jahre, manchmal vielleicht einige Jahre mehr brauchten, um Einzug zu halten.

Eines ist aber auch sicher, wenn man sich die Zahlen anschaut: dass gerade Länder, die ihr nationales Recht sehr wenig der Europäischen Menschenrechtskonvention an­passen, die meisten Beschwerden haben, auch offene Beschwerden haben, wie zum Beispiel Russland 20 300 – das allerdings bei der auch sehr hohen Einwohnerzahl von 142 Millionen. Deutschland ist auch nicht schlecht vertreten. Es hat die Menschen­rechtskonvention nicht in der Verfassung, und gerade im Zusammenhang mit den Eigentumsrechten gibt es eine sehr hohe Anzahl von Beschwerden.

Wichtig ist die Unterstützung dieses Antrages, dass weiterhin die individuelle Be­schwerde durchgeführt werden kann.

 


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