Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 275

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Jetzt hat das Kloster angekündigt, dass es dieses Urteil beim Europäischen Ge­richtshof für Menschenrechte wieder bekämpfen wird. Und da setze ich noch einmal auf Sie, Herr Staatssekretär, Sie führen ja die Gespräche – Sie haben auch damals in meiner Anfrage im Jahr 2009 bestätigt, dass Sie das machen werden –, dass die Men­schenrechte eingehalten werden und dass das Kloster Mor Gabriel weiter bestehen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

23.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


23.27.51

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein paar kurze zusammenfassende Anmerkun­gen zum vorliegenden Antrag. Mit diesem Beschluss, der ja augenscheinlich einstim­mig gefasst wird, wird aus meiner Sicht nicht nur das Kloster Mor Gabriel unterstützt, sondern es wird auch klargemacht, dass nationale demokratisch gewählte Parlamente auch Verpflichtungen haben, die über ihren eigenen nationalen Wirkungskreis hinaus­gehen.

Ich halte es für eine ganz essentielle Verpflichtung einer Volksvertretung, für die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Minderheiten weltweit einzutreten, insbesondere auch dann – das ist schon ein paar Mal erwähnt worden –, wenn Staaten wie im gegenständlichen Fall die Türkei entsprechende Verträge, zum Beispiel die Menschenrechtskonvention des Europarates sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, unterschrieben haben. Damit sind sie ja auch Ver­pflich­tungen eingegangen.

Das Dilemma der syrisch-orthodoxen Kirche ist allerdings – das hat Kollegin Lueger auch schon gesagt –, dass sie im Vertrag von Lausanne eben nicht als religiöse Minderheit anerkannt wurde. Daher geht es im gegenständlichen Antrag auch um die Rechtspersönlichkeit.

Das Gerichtsurteil vom November bedroht das Kloster in seiner wirtschaftlichen Über­lebens­fähigkeit, aber auch in seinen kulturellen und religiösen Grundfesten ist das Kloster bedroht, einerseits durch das Verbot, Priesternachwuchs auszubilden – das gibt es bereits seit etwa 1980 –, und andererseits durch das Verbot, die aramäische Sprache, also die Ursprache des Christentums, im Rahmen des Unterrichts zu lehren.

Für keine gute Idee halte ich den Vorschlag des Kollegen Huber, den Dialog mit der Türkei nicht durchzuführen beziehungsweise da besonders stark auf den Tisch zu hauen. Ich glaube, dass die Fortschritte, die es für die religiösen Minderheiten in den letzten Jahren gegeben hat – und die hat es gegeben –, durchaus auch auf das Bohren der harten Bretter und den Dialog, den die Europäische Union eben mit der Türkei führt, zurückzuführen sind.

Zusammenfassend kann man sagen: Wir kommen damit einem sehr wichtigen Auftrag nach, nämlich die Einhaltung der Menschenrechte weltweit einzumahnen und einzu­fordern, und es ist sehr stark zu hoffen, dass dieser Antrag wie auch andere ähnliche Anträge aus anderen Parlamenten die Argumentationslinie des Klosters beim Euro­päischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen und positiv beeinflussen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

23.30

23.30.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wortmeldung liegt dazu keine mehr vor. Ich schließe die Debatte.

 


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