Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 276

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Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2156 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Erhalt des Klosters Mor Gabriel und Unterstützung der Rechte der christlichen Minderheit in der Türkei.

Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 296.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weltkulturerbe Kloster Mor Gabriel.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Großruck: Ist ja schon eines!)

23.31.02 16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die Bürgerinitiative (32/BI): „Stoppt Sex-Handel mit Kindern & Jugendlichen“ (2158 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


23.31.19

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das Anliegen dieser Petition „Stoppt Sex-Handel mit Kindern & Jugendlichen“ war und ist, Kinder und Jugendliche besser vor Ausbeutung in jeder Form, vor allem aber sexueller Ausbeutung zu schützen.

Dieses so wichtige Thema ist in Österreich von 55 000 Menschen im Rahmen einer weltweiten Initiative unterstützt worden. Seit dem Einlangen dieser Petition im Parla­ment im Sommer 2011 ist auch sehr viel geschehen. Nachdem wir zahlreiche Stellung­nahmen von verschiedenen Ministerien eingeholt hatten, wurde am 12. März 2012 ein Hearing zu diesem Thema abgehalten, an dem zahlreiche Experten von Kinderschutz­organisationen, aber auch VertreterInnen verschiedener Ministerien und natürlich auch die EinreicherInnen dieser BürgerInneninitiative selbst teilgenommen haben.

Zusätzlich fand auf Beschluss des Petitionsausschusses in der zweiten Dezember­woche des vergangenen Jahres eine Ausstellung zum Thema „Menschenhandel“ im Palais Epstein statt. All diese Aktivitäten unterstreichen, wie ernst dieses Thema vom Parlament genommen wird und wurde.

Aus der intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema sind drei wich­tige Punkte festzuhalten: 16 Prozent der Opfer von Menschenhandel in Europa sind Kinder, zwei Drittel davon Mädchen. Um dagegen ankämpfen zu können, ist es wichtig, die Bevölkerung für die verschiedensten Formen von Menschen- und Kinderhandel zu sensibilisieren. Kinder werden nicht nur sexuell ausgebeutet, sondern zum Beispiel auch gezwungen zu betteln oder kriminelle Handlungen zu begehen.

Opfer von Kinderhandel müssen professionell betreut und über ihre Rechte aufgeklärt werden, sonst besteht eben die Gefahr, dass sie wiederholt zu Opfern werden. Daher hat sich zum Beispiel das Innenministerium für die Einrichtung von entsprechenden Kriseninterventionsstellen in Rumänien und Bulgarien eingesetzt. Und auch in der anstehenden Novelle zum Verbrechensopfergesetz werden Opfer von Menschen­handel entschädigt.

Zuständig für die Opfer von Kinderhandel sind die Jugendwohlfahrten in den Bundes­ländern. Es gibt eine Vielzahl von Betreuungsangeboten, die sich um betroffene Kinder


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