gegeben hat aufgrund der unsäglichen Politik der Europäischen Zentralbank, die Sie ja unterstützen und die dafür gesorgt hat, dass wir Inflationsraten hatten, die einen Kaufkraftverlust von 3 Prozent pro Jahr, in Wahrheit sogar von 4, 4,5 Prozent, wenn man es richtig rechnet, verursacht haben. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Grob gesprochen, Frau Bundesminister – letzter Satz! –: Für den rational denkenden Menschen ist es dasselbe, ob er ein Minus von 5 Prozent durch Kaufkraftverlust, sprich: durch Inflation, oder durch eine einmalige Zusatzsteuer in dieser Höhe erleidet. Diebstahl ist es so oder so. Das Vertrauen in die Einlagensicherung ist zerstört. Und Sie haben da mitgespielt, Frau Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)
18.09
Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
18.10
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Der Herr Abgeordnete Haider hat gerade behauptet, dass die Kommunalkredit unter dem Vorstandsmitglied Dr. Claudia Schmied im Einlagengeschäft in Zypern gewesen ist.
Ich berichtige tatsächlich: Sie hat dort nie ein Einlagengeschäft betrieben.
Weiters hat Herr Abgeordneter Haider behauptet, dass die Verantwortung dort läge.
Ich berichtige tatsächlich: Frau Bundesministerin Schmied ist bereits seit Jänner 2007 in der österreichischen Bundesregierung. Im Zuge der Finanzkrise 2008 traten die Probleme der Kommunalkredit aber etwas später auf. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.10
Präsident Fritz Neugebauer: Die Redezeiten sind ausgeschöpft. Es ist daher keine Debatte mehr möglich.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Sparguthaben verfassungsrechtlich sichern!
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Er findet keine Mehrheit, ist daher abgelehnt.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Bestimmung die Anwesenden der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend verfassungsrechtlichen Schutz für Spareinlagen.
Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite