Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 116

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Wir beschließen in diesem Haus Gesetze. Aber wir arbeiten nicht tagtäglich mit diesem Gesetz, und wir müssen die Experten und Expertinnen diesbezüglich hören und ernst nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.38.49

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ein großer Bogen wird heute gespannt, nämlich in der Grundsatzgesetzgebung zum Thema Jugendhilfe und Kinderhilfe. Die Ausführung obliegt, wie schon erwähnt wurde, natürlich den Bundesländern. Es gibt zusätzliche Mittel für die Bundesländer vom Bund, damit dieses Gesetz auch den finanziellen Rah­men hat.

Auch meine Fraktion, meine Damen und Herren, hat sehr genau das Pro und Contra abgewogen. Wir arbeiten schon viele, viele Jahre, der Herr Minister gemeinsam mit den Länderbeauftragten, mit den Expertinnen und Experten in den Ländern, in seinem Ministerium, an diesem Gesetz.

Ein erster Schritt ist getan. Die Tür ist offen zu mehr Schutz, zu mehr Transparenz, zu einheitlichen Standards, zu einer Stärkung der Prävention, zur Konkretisierung von Zie­len und Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe und zur Verbesserung des Schutzes durch personenbezogene Daten. Zusammengeführt bedeutet das auch, dass es in Zu­kunft eine bundeseinheitliche Kinder- und Jugendhilfestatistik geben wird.

Wir kennen die Kritikpunkte, wir nehmen die Kritikpunkte auch sehr, sehr ernst, wie zum Beispiel „erforderlichenfalls das Vier-Augen-Prinzip“. Ich denke, die Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in diesem Fall unter anderem dann zum Tra­gen kommen, wenn es erforderlich ist, dieses Vier-Augen-Prinzip anzuwenden. In die­sem Zusammenhang wirklich ein großes Danke an all die Kolleginnen und Kollegen, die in den unterschiedlichsten Einrichtungen zum Schutz, zum Wohle der Kinder ar­beiten.

Die Neuformulierung der Mitteilungspflicht und der Verschwiegenheitspflicht ist ein gro­ßer Kritikpunkt, meine Damen und Herren, und ich bin sehr interessiert, genau zu be­obachten, wie sich das neue Gesetz auswirkt. Es darf nicht dazu führen, dass es durch diese Mitteilungspflicht zu einer neuerlichen Gefährdung durch das Kind kommt, näm­lich bei Gericht durch die Begegnung mit dem Täter. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Für das Kind!) – Pardon, natürlich für das Kind; das Kind und dessen Schutz stehen immer im Vordergrund.

Wir werden uns Kontrolle und Begleitung des neuen Gesetzes sehr genau anschauen und werden darauf achten, dass die erläuternden Punkte auch eingehalten werden.

Da wir das ernst meinen – ich bedanke mich für das Einhalten Ihrer Zusage, Herr Mi­nister –, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ridi Steibl, Gabriele Binder-Maier, Mag. Silvia Fuhrmann, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Bundes-Kinder- und Ju­gendhilfegesetzes

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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