Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 192

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18.31.12

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Zum Abge­ordneten Hagen, der uns die Spritpreissituation in Deutschland erklärt hat: Ich würde ihm empfehlen, nach Italien zu fahren. Ich habe es vorige Woche genossen. Dort kos­tet 1 Liter Diesel zwischen 1,70 € und 2 €. Also das sind gewaltige Summen, die man dort bezahlen muss. Ich war froh, als ich wieder in Österreich war  (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) – Eineinhalb Tage war ich drüben, also nicht auf Urlaub. – Ich war froh, als ich wieder in Österreich war und 1,36 € für 1 Liter Diesel bezahlt habe.

Aber, Frau Bundesminister, nicht nur in Österreich, sondern praktisch in allen EU-Län­dern haben wir eine Lkw-Maut. Obwohl dies fast ein Gleichklang in den europäischen Staaten ist, fehlt es leider trotzdem an einem einheitlichen Abrechnungsstandard für diese Maut. Quer durch Europa gibt es ja unterschiedlichste Systeme, vom Kassieren an Mautstellen, das geht über die Radarmessung, über Mikrowellen bis hin zur Satelli­tenortung.

Ich darf anmerken, dass wir aber in Österreich das modernste System für diese Maut­verrechnung in den EU-Ländern besitzen. Ziel muss es sein, dass es künftig ein inter­kompatibles System in ganz Europa gibt. In einem Europa, in dem es keine Grenz­kontrollen mehr gibt, in dem wir mit einer gemeinsamen Währung bezahlen, darf es nicht sein, dass wir unterschiedlichste Mautsysteme mit unterschiedlichsten Kontroll­techniken haben, meine Damen und Herren.

Die nunmehrige Festlegung von einheitlichen Merkmalen bei technischen Kompeten­zen ist eine ganz wichtige Sache, die wir hier mit dieser Novelle beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


18.32.52

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es wurde schon öfters angesprochen, die EU-Richtlinie soll die Voraussetzung dafür schaffen, über Ländergrenzen hinweg diese mit verschiedenen Mautsystemen zu überqueren. Ein Vertrag, ein Dienstleister, aber vor allem ein On-Board-Gerät sollen sicherstellen, dass bei dieser Überquerung keine zu­sätzlichen Handlungen der Lenker oder der Transportunternehmen erforderlich sind.

Das bedeutet auch eine Vereinfachung im grenzüberschreitenden Verkehr. Damit sol­len unnötiger Verwaltungsaufwand, unnötiger Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten reduziert werden. Ich finde es aber auch wichtig zu betonen, dass hiebei keine Entscheidung über das zu verwendende System getroffen wird beziehungsweise nicht in den Wettbewerb der technischen Systeme und nicht in die Tarifbestimmungen und in die Systemwahl der Mitgliedsländer eingegriffen wird.

Der Standard, sowohl in technischer als auch in vertraglicher Sicht, soll die Mautbetrei­ber auffordern, sicherzustellen, dass mit den EETS-Providern ein mögliches Gerät ge­schaffen wird, das verschiedene Mautsysteme unterstützt. Wir wissen ja, in Deutsch­land wird das satellitenbasierte System eingesetzt. Bei uns in Österreich wird eine Mi­krowellentechnologie eingesetzt, wie es mein Vorredner schon gesagt hat.

Das ist eine gangbare Lösung. Wir haben es schon im September 2011 gezeigt: Zwi­schen Österreich und Deutschland gibt es ja eben über die Grenzen hinweg ein Lkw-Mautsystem mit TOLL2GO. Das war damals schon ein wichtiger Zwischenschritt, um die Kompatibilität der elektronischen Mautsysteme sicherzustellen.

Mit dieser Vorlage werden wir den nächsten Schritt setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.34

 


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