Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 189

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garantiere ich Ihnen eines – da müsste ich mich schon sehr täuschen –: Da wird er keine große Freude mit dem haben, was Sie da machen.

Das ist letztlich die Richtschnur in diesem Haus. Was der Bürger will, das sollten wir machen, und deshalb sollten wir den Bürger jetzt einmal endlich befragen, ob er mit dieser Griechenlandhilfe weitermachen will oder nicht! Dann werden wir weitersehen. Der Bürger ist letztlich der Souverän, und danach sollten wir uns auch richten. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.

 


18.16.35

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Debatte, die ja schon vor 15.00 Uhr auch ausführlich geführt worden ist, möchte ich vielleicht nur insofern bereichern: Das Zurückführen betreffend die Novelle des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes ist das, worum es hier wirklich geht.

Im Rahmen der Griechenlandrettung und -sanierung muss ja auch Griechenland selbst einen hohen Beitrag leisten. Teil der Diskussion war ja sogar, ob der Weg absolut der richtige ist, oder ob man nicht auch einen ausgewogeneren, investitionsorientierteren Weg hätte einschlagen können und damit nicht vielleicht auch der soziale Preis ein geringerer gewesen wäre.

Aber egal, wie man jetzt diese Frage einschätzt: Es ist damals ein Maßnahmenbündel von der internationalen Staatengemeinschaft mit Griechenland ausgemacht worden, also dieses Zug-um-Zug-Prinzip, wann immer Maßnahmen in Griechenland umgesetzt werden, gibt es auch Maßnahmen der Rettung und Unterstützung. Im Zuge dieses Paketes ist auch ausgemacht worden, dass die Europäische Union, die Eurostaaten auch Wertpapiere ankaufen, nämlich griechische Wertpapiere ankaufen, und zwar nicht als Investition, weil sie das als gute Investition gesehen haben, sondern im Rahmen dieses Securities Markets Programme, also genau im Rahmen des Rettungsprogrammes.

Alleine durch den Ankauf dieser griechischen Wertpapiere ist der Wert dieser Wert­papiere wieder gestiegen, was auch Sinn und Idee der Stabilisierung war, genauso wie es Zinseinnahmen gibt.

Man hat damals schon ausgemacht, dass es im Zuge dieses Programmes sinnvoll ist, diese Gewinne oder Werterhöhungen, die dadurch entstanden sind in den Bilanzen der Notenbanken – die ja nicht Teil der Idee an sich waren, denn Teil der Idee war ja, gesamtvolkswirtschaftlich Griechenland zu stabilisieren, damit auch den Euro zu stabilisieren und damit auch die internationalen Handels- und Finanzbeziehungen innerhalb der Euro-Zone zu stabilisieren –, auch wieder an Griechenland zu refun­dieren, da es immer noch sinnvoller ist, diese Gewinne zu refundieren, als vielleicht in Zukunft noch einmal ein weiteres Rettungspaket zu schnüren.

Es ist daher auch nicht das vierte Rettungspaket, sondern es ist abgemachter Teil des damaligen Maßnahmenbündels für Griechenland gewesen.

Wichtig zu betonen ist, dass es halbjährlich überprüft wird, und zwar von der Troika. Und nur wenn die Troika ein positives Prüfzeugnis ausstellt und Griechenland seine Maßnahmen erfüllt, kommt es wieder zur Refundierung. Wir müssen das heute hier beschließen, weil das ja eigentlich aus der Bilanz der Notenbank ist, aber natürlich auch eine gesetzliche Grundlage braucht.

 


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