Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 195

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angekauft. Diese Vorlage regelt, dass die Gewinne daraus an Griechenland zurückge­geben werden können; erwartete Einnahmen: gut 280 Millionen €.

Da die Gewinne daraus ganz wesentlich auf die schwierige Entwicklung in Griechenland zurückzuführen sind, ist dies nicht nur sinnvoll für Griechenland, sondern auch für die Gemeinschaft insgesamt. Und es ist, wie ich denke, auch moralisch in Ordnung, wenn wir diese Rücküberweisung vornehmen, weil es nicht sehr angenehm wäre, wenn wir uns auf Kosten von Ländern, denen es schlecht geht, bereichern würden.

Zum Zweiten geht es um einen Kreditvertrag zwischen dem IWF und der OeNB. Die IWF-Mittel sollen zeitlich befristet aufgestockt werden, es geht um 200 Milliarden €. 150 davon kommen von den europäischen Staaten; der Österreich-Beitrag beträgt 6,13 Milliarden. Die Vorlage ermöglicht es der Nationalbank, eine Kreditlinie für unseren Beitrag bereitzustellen. Die Ziehung daraus ist zwei Jahre lang möglich, mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Es gibt natürlich mögliche Auswirkungen auf das Budget. Während der Ziehung gibt es nur einen Sonderziehungsrechte-Zins, der niedri­ger ist als eine Normalverzinsung. Das heißt, weniger Gewinn für die OeNB und damit auch weniger Zuführung an den Bund.

Im dritten Fall geht es um die Leistung von Beiträgen an den Treuhandfonds des IWF. Diese Vorlage ermöglicht es der Nationalbank, 25,13 Millionen € zur Armutsbekämp­fung in einkommensschwachen Ländern zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet für die Nationalbank einen Zinsverlust, die Ergebnisminderung beträgt 22 600 € pro Jahr. Ich denke, das entspricht dem Zweck, und Österreich wird sich das auch leisten können.

Im letzten Fall geht es um ein Abkommen zwischen Österreich und Nigeria, das österreichische Unternehmen bei Investitionen im Ausland unterstützt. Nigeria ist ein nicht unwesentlicher Handelspartner Österreichs. Das Handelsvolumen betrug 2011 880 Millionen €. Ziele des Abkommens sind gerechte Behandlung und dauerhafter Schutz und Sicherheit von Investitionen im Gastgeberstaat. Das Abkommen tritt zwei Monate nach Ratifizierung in Kraft, gilt für zehn Jahre und danach auf unbestimmte Zeit, wobei eine Auflösung jederzeit möglich ist. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass die Anträge in Summe helfen werden, in der Union Probleme zu lösen, die Gemeinschaft zu stärken und wie im letzten Fall auch einen Beitrag zu mehr Beschäftigung zu leisten. Daher werden wir die Anträge unterstützen, und ich darf Sie einladen, das auch zu tun. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.

 


18.41.14

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Würde ich die handelnden Personen nicht kennen, hätte ich bei der Diskussion wieder einmal keinen Unterschied zwischen der FPÖ und dem Team Stronach oder den Stronachern erkennen können.

Welches Politikverständnis sie haben, das richten sie uns auch in der morgigen „Krone“ aus, wo die Stronacher uns erklären, sie werden jetzt einen Feldzug gegen die Gewerkschaften führen, nämlich gegen jene Gewerkschaften, die im Gegensatz zu den Zynikern, die sich teilweise heute hier zu Wort gemeldet haben, international für Solidarität kämpfen und damit international in der Eurozone nicht nur für Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte, sondern auch für Arbeitsplätze kämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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