Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 231

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Wenn Sie sich dann doch die Arbeit machen und das StGB ein wenig durchforsten sollten, dann werden Sie sogar sehen, dass im § 106 Abs. 1 Z 3 die Eheschließung explizit erwähnt ist. – So viel zu diesem Antrag.

Trotz der vorgeschrittenen Zeit sei mir gestattet, noch etwas zur Psychohygiene zu sagen, und zwar zur vorher geführten Diskussion: Ich verstehe nicht, warum wir hier in Österreich nach wie vor offen Diskriminierungen begehen, warum wir in Österreich keine gesetzlichen Maßnahmen setzen können. Sei es das Levelling-up beim Namens­recht bei eingetragenen Partnerschaften, sei es bei der Stiefkindadoption, es wird immer nur step by step, Schritt für Schritt eine Veränderung herbeigeführt. Es wird darauf gewartet, bis wir wieder eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Ja, Herr Kollege Zanger, ich weiß, dass du das Thema sehr amüsant findest. Aber ich glaube, dass es sehr viele betroffene Personen in Österreich gibt, die nicht so amüsiert sind, wenn sie offen diskriminiert werden! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

20.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.43.15

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir können dem Inhalt dieses Antrages einiges abge­winnen. Wir wissen, dass es bereits § 106 im Strafgesetzbuch gibt – schwere Nöti­gung –, sodass die Zwangsverheiratung dementsprechend bestraft und geahndet wird. Aber wir denken, es wäre eine Verstärkung eines wichtigen Signals einer liberalen Gesellschaft, dass man sagt: Zwangsverheiratung, Zwangsehe hat in unserer Gesell­schaft nichts zu suchen. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist nicht nur eine schwere Nötigung, sondern ein schweres Delikt, kein Kavaliers­delikt, und das soll auch im Strafgesetzbuch den entsprechenden Niederschlag finden.

Man weiß ja jährlich von einigen hundert Mädchen, die davon betroffen sind, aber ich denke, die Dunkelziffer ist noch wesentlich höher. Daher muss man sich mit diesem Thema wirklich intensiv befassen, aber nicht nur was die Strafe anbelangt, sondern auch schon im Vorfeld, wenn es darum geht, zu informieren, bewusst zu machen, was es heißt, wenn junge Mädchen zwangsverheiratet werden. Man muss entsprechende Beratung, Aufklärung anbieten.

Frau Bundesministerin! Es hat ja fast eine Legislaturperiode gedauert, bis es jetzt im Juli die erste Notwohnung geben wird, für acht oder zehn Frauen, glaube ich. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Ja!) Das ist ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber das sind begleitende Maßnahmen, die dazu führen, dass Zwangsehe, Zwangs­verheiratung bei uns ein schweres Delikt ist und auch von uns als Mitgliedern einer liberalen Gesellschaft wirklich vehement abgelehnt wird. (Beifall beim BZÖ.)

20.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.45.29

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Steßl-Mühlbacher hat es ja schon anskizziert: Seit 2006 ist Zwangsehe ein Offizialdelikt in Österreich und kann somit auch dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn die Betroffenen selbst keine


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