Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 283

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hackl. – Bitte.

 


23.28.15

Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Auch ich will mich kurz fassen. Es ist sehr kompliziert, Container-Stapler zu kaufen. Wenn man sich den Bericht genauer ansieht, kann man zwei mög­liche Schlüsse ziehen: Entweder ist es ein Beispiel für Unfähigkeit, oder es war eine geplante Aktion.

Es beginnt bei der Ausschreibung, bei der es eigentlich keine Vergleichbarkeit der Produkte und der Verbrauchsmaterialien, also der Verschleißteile, gab, dann vergisst der Konzerneinkauf auf das Protokoll, auf einen Vertragsabschluss – das ist eigentlich eine Hauptaufgabe eines Kaufmannes –, daher war dieser Vergabevorschlag jahrelang blockiert. Das Komische ist, dass die Rail Cargo Austria, die diesen Beschaffungs­vor­gang eigentlich über den Konzerneinkauf gestartet hat, parallel über eine Tochter­firma ohne Bieterverfahren und unter Umgehung des Vergabegesetzes sechs Container-Stapler gekauft hat.

Mir war es nicht möglich, einen effektiven Schaden festzustellen. Ich kann nur auf die 0,5 Millionen €, die der Rechnungshof ausgewiesen hat, hinweisen.

Abschließend möchte ich auch noch einmal auf die schwierige budgetäre Situation des Rechnungshofes aufmerksam machen. Die Regierung schränkt die finanzielle Aus­stattung des Rechnungshofs ein, und im Gegenzug wird der Aufgabenumfang erheb­lich erweitert. Das heißt mit anderen Worten: Der zu Kontrollierende schränkt die Ressourcen des Rechnungshofs ein, mit der Unterstützung der Regierungsparteien ÖVP und SPÖ in diesem Hause. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

23.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


23.30.48

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wie schon bei den beiden vorigen Tagesordnungspunkten, so haben wir auch hier bei einem Bericht die Fragestellung beziehungsweise das Problem, mithin den Skandal, dass dem Rechnungshof gar nicht alle Unterlagen gegeben werden. Das geht so nicht weiter! Bei den Container-Staplern war es meines Wissens die Teilziffer 11, wo Sie das alle nachlesen können.

Deshalb sind wir, vor allem nach den Vorgängen in Salzburg, der festen Überzeu­gung – und das gehört in die nächste große Novelle zur Transparenzoffensive und auch zur Korruptionsbekämpfung rein –, dass es strafrechtlich belangbar sein muss, wenn dem Rechnungshof Unterlagen entweder verweigert werden, beziehungsweise deren Herausgabe, oder falsche Unterlagen gegeben werden, und – und dazu würde ich auch übergehen in der Arbeitsmethode in dem Verfahren – dass der Rechnungshof auch Beamte oder Vertreterinnen und Vertreter öffentlicher Unternehmen befragen können soll und dass auch hier so etwas wie eine Wahrheitspflicht gelten muss. Und wenn das nicht eingehalten wird, ist ein Straftatbestand gesetzt. Denn so geht es nicht weiter, dass wir uns hier ein sogenanntes oberstes Kontrollorgan halten, als wich­tigstes Organ der Republik, und die können nach Strich und Faden beschwindelt werden! Dämmert Ihnen dann einmal etwas? Oder gehört das ohnehin in Ihr Konzept? – Mit dem werden Sie allerdings nicht mehr weit hüpfen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite