Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 76

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Berücksichtigung jahrelanger Freiwilligenarbeit für Blaulichtorganisationen beim Pen­sions­anspruch,

bevorzugte Aufnahme von Freiwilligen in den Öffentlichen Dienst,

Entgeltfortzahlung und Sonderurlaub für freiwillige Helfer bei Katastrophen; Refundie­rung zugunsten der Arbeitgeber,

Reduktion von Selbstbehalten für jene Freiwillige, die dem Gesundheitswesen dienen.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, denn das wäre ein wirkliches Zeichen dafür, dass hier vom Rednerpult aus nicht ständig nur Sonntagsreden gehalten und Lippenbekenntnisse abgegeben werden, sondern ein tatsächliches Signal für die Freiwilligenarbeit in Österreich gesetzt wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.51


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates über „Entwicklungen und Maßnahmen betreffend die Hoch­was­sersituation in Österreich“, in der 206. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 12.06.2013.

Anfang Juni 2013 wurde Österreich von einer der schlimmsten Hochwasser­katas­trophen in der Geschichte des Landes heimgesucht und noch immer sind tausende freiwillige Helfer der Feuerwehr und der Rettungsdienste damit beschäftigt, die verheerenden Schäden der Flut zu beseitigen und die Opfer zu versorgen. Die FPÖ sieht sich im besonderen Maße unseren Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rettung verpflichtet.

In Österreich sind 46 Prozent der Bevölkerung, also rund 3,3 Millionen Menschen, ehrenamtlich tätig. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen in unserem Land.

Das sog. Freiwilligengesetz, welches im Frühjahr 2012 beschlossen wurde, definiert nur die Begriffe im Rahmen der Freiwilligentätigkeit und beschäftigt sich im zweiten Abschnitt mit den Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr. Was aber nach wie vor fehlt, sind konkrete Maßnahmen für die freiwilligen Helfer.

Folgende Maßnahmen für Freiwillige sollen umgesetzt werden:

Berücksichtigung jahrelanger Freiwilligenarbeit für Blaulichtorganisationen beim Pen­sionsanspruch,

 


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