Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 123

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und dass der Grundstein für die Lust am Lernen in der Grundschule gelegt wird. Wenn wir berücksichtigen, dass man heute, wenn man einen Beruf erlernt, diesen nicht ein ganzes Leben lang ausüben wird, so ist es wichtig, dass in der Schule – in der Grundschule, in der Volksschule, in der Hauptschule, in der Neuen Mittelschule – die Lust am Lernen geweckt wird, damit man sich auch als Erwachsener weiterbilden möchte und an den vielen Angeboten, die es gibt, auch tatsächlich teilnehmen kann und wird.

Die Lehrenden – das haben wir heute auch schon gehört – spielen dabei eine zentrale Rolle, auch wenn es darum geht, Chancengleichheit in den Schulen tatsächlich her­zustellen. Kinder kommen ja aus unterschiedlichen sozialen Milieus, und Lehrerinnen und Lehrer haben aus meiner Sicht die Aufgabe, auszugleichen, damit Bildung nicht vererbt wird.

Wir haben heute auch schon gehört: Wir brauchen die besten PädagogInnen. Wir brauchen die Bestausgebildeten, dafür legen wir heute einen Grundstein. Wir brauchen aber vor allem auch Menschen in den Klassenzimmern, die soziale Kompetenzen mitbringen, die Empathie mitbringen, die Kinder mögen – wie auch Kollegin Haubner gesagt hat –, die auch auf der Beziehungsebene wertvolle Arbeit leisten, damit die Kinder die Ohren und die Münder öffnen, damit die Bildung auch tatsächlich in sie hineinströmen kann, davon bin ich wirklich überzeugt.

Wir brauchen außerdem – auch das ist heute schon gesagt worden – eine Qualitäts­steigerung, und diese wird mit dem heutigen Gesetz tatsächlich erfüllt werden, davon bin ich überzeugt.

Es wurden heute schon viele wichtige Punkte angesprochen. Für mich ist eines ganz besonders wichtig, nämlich die Kompetenzorientierung und in diesem Zusammenhang vor allem natürlich die Inklusive Bildung, die heute auch schon kurz angesprochen wurde.

Inklusive Pädagogik ist im Gesetz an zehn Stellen vermerkt, und das wird dazu bei­tragen – davon bin ich wirklich überzeugt –, dass Inklusive Pädagogik einen höheren Stellenwert erhalten wird. Außerdem wird diese explizite Nennung zur Bewusst­seinsbildung in der Hinsicht beitragen, wie wichtig Inklusive Pädagogik in den Schulen ist, was SchülerInnen mit Behinderungen brauchen, und vor allem auch hinsichtlich der Frage, ob man am System der Inklusiven Pädagogik etwas ändern muss.

Grundlage dieser Inklusiven Pädagogik muss – und da bin ich wirklich überzeugt davon – die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen sein. Frau Ministerin Schmied hat es angesprochen, im Hochschulgesetz ist diese Tatsache auch nieder­geschrieben. Im Universitätsgesetz hätten wir den Verweis auf die UN-Konvention auch gerne niedergeschrieben.

Das ist uns im Moment nicht gelungen, deswegen darf ich folgenden Antrag ein­bringen:

Entschließungsantrag

von Ulrike Königsberger-Ludwig und Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Berücksichtigung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechts­kon­vention im Rahmen der neuen PädagogInnenausbildung an den Universitäten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, sicherzustellen, dass sich die Organe der öffentlichen Universitäten bei der Umsetzung des „Bun-


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