Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 155

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne möchte ich diese Gelegen­heit nutzen, noch einmal auf die sehr, sehr wichtige Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts hinzuweisen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Die Frage ist ja nur, wo der geschlechtliche Bereich ist! – Abg. Ing. Westenthaler: Das weiß der Jarolim nicht?! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. – Bitte.

 


15.54.37

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Justizministerin! Danke für den Einwurf, Herr Kollege Jarolim, denn ich glaube, es gibt diverse Delikte im Strafgesetzbuch im Bereich der strafbaren Hand­lungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, und diese stellen jeweils auf das Vorliegen einer geschlechtlichen Handlung ab. (Abg. Ing. Westenthaler: Das weiß er nicht, was der geschlechtliche Bereich ist!)

Und, Frau Justizministerin und auch Frau Kollegin Franz – Sie haben betreffend dieses Po-Grapschen so lapidar gesagt, ja, es reicht, wenn das eine Verwaltungsübertretung wäre –, ich glaube, es geht auch um die Auslegung. Und wenn man sich die ständige Rechtsprechung ansieht, dann zählt das Gesäß eben nicht zu den Geschlechts-Sphären eines Menschen (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm), und es ist die Frage, ob wir das auch gesellschaftspolitisch wollen.

Wenn wir uns das Strafgesetzbuch ansehen, haben wir diverse Delikte gegen die Ehre, gegen üble Nachrede – das ist sehr wohl strafrechtlich ahndbar und gesellschafts­politisch nicht erwünscht –, und auf der anderen Seite sagen Sie aber einfach so lapidar dahin ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger.) – Danke, Herr Kollege Schönegger! Aber es ist ja auch in der ÖVP (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler), wenn man sich die „Kronen Zeitung“ vom 26. Mai ansieht – dankenswerterweise hat die Frau Kollegin Aubauer auch dieses Thema hier aufgegriffen –, auch in der ÖVP nicht unumstritten, Herr Kollege Schönegger (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger), denn selbst Ihre ÖVP-Frauensprecherin Dorothea Schittenhelm verlangt strengere Strafen in diesem Zusammenhang.

Also ich glaube, diese Debatte wird uns noch länger verfolgen, und ich glaube auch, dass wir dies hier auch noch ausreichend diskutieren müssen, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, sexuelle Belästigung in jeglicher Hinsicht ist kein Kavaliers­delikt und ist eine massive Grenzüberschreitung, und ich denke, dass das in Österreich auch strafrechtlich geahndet werden sollte. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber man ist eben in einer Regierung (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Müsst ihr ja nicht! Das ist ja kein Zwang!), und da schließt man Kompromisse. Und ich muss grundsätzlich sagen, dass das vorliegende Gesetzespaket sehr, sehr viele Verbes­serungen bringt. Insbesondere möchte ich hier darauf hinweisen, dass wir eben höhere Strafen bei Sexualdelikten haben, es kam auch zur Ausdehnung bei besonders schwerem Missbrauch, der Tatbestand Grooming wird gleichfalls verschärft, und es werden auch verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt.

Insgesamt gesehen möchte ich Sie nur auffordern, Frau Bundesminister, bei folgen­dem Punkt zu handeln: Wir haben, glaube ich – auch Sie haben das kurz ange­sprochen –, ein gewisses Ungleichgewicht zwischen den Strafausmaßen bei Delikten gegen Leib und Leben und jenen bei Vermögensdelikten. Ich glaube, dass Sie insbe­sondere auch in Ihrer Arbeitsgruppe diesbezüglich auf eine Verhältnismäßigkeit schau-


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