Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 157

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Ich habe in meiner Tätigkeit sehr oft mit Opfern und Betroffenen zu tun gehabt. Ich könnte Ihnen hier noch viel mehr an Grässlichkeiten, die diese Kinder erdulden mussten, erzählen, als wir in unserem Antrag drinnen stehen haben.

Lassen Sie uns umdenken, meine Damen und Herren! Tun Sie etwas für die Kinder und unterstützen Sie unseren Entschließungsantrag, in dem wir dezidiert noch einmal den Ausbau von und die flächendeckende Versorgung mit Psychotherapieplätzen, die Schaffung eines Opferfonds für Opfer von sexuellen Straftaten und auch die vorbeugende Aufklärungsarbeit fordern. (Beifall bei der FPÖ.)

16.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


16.02.58

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch an wehrlosen und psychisch kranken Personen wird auf zehn Jahre erhöht. Das ist ein wichtiger Schritt, und ich danke der Ministerin Beatrix Karl, dass sie diese Diskussion, die von den Grünen angeregt wurde, im Ausschuss aufgegriffen hat und hier diese Gesetzesnovelle vorlegt.

Es gab eine Benachteiligung, dass eben sexueller Missbrauch von behinderten Menschen strafrechtlich anders beurteilt wird als der sexuelle Missbrauch von nicht behinderten Personen, und das ist eine Verharmlosung, die nicht zulässig ist.

Einer Studie zufolge erfolgen die meisten Übergriffe in Einrichtungen, in Heimen. Da ist dieser neue Strafrahmen sicherlich eine Abschreckung und damit auch eine Schutz­maßnahme.

Es braucht aber auch andere, begleitende Maßnahmen, die wir im Sozialbereich setzen müssen. Es sollte auch Vertrauenspersonen geben, an die sich ein Mensch mit einer Lernschwierigkeit, also ein geistig behinderter Mensch, wenden kann, wenn es Probleme gibt. Es gibt auch Probleme dabei, wem man glaubt, bei der Glaubhaft­machung. Es wird den Betreuern oft mehr geglaubt als den Opfern, also da braucht es auch eine Sensibilisierung. Beides ist wichtig. Aufklärung, Sexualität darf kein Tabu sein. Auch zum Beispiel Maßnahmen wie Selbstverteidigungskurse, wo behinderte Men­schen lernen, ihren Körper zu verteidigen und dass er wichtig ist, und diese Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper tragen dazu bei, dass sexueller Miss­brauch erkannt und in der Folge auch geahndet wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


16.06.24

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Kitzmüller, ich möchte schon festhalten, dass Sie mit einem Fall, der die deutsche Politik betrifft, mit einem Fall, der die deutsche Justiz anlangt (Oh-Rufe bei FPÖ und ÖVP), sehr gut ablenken von einem Fall, der die österreichische Politik, die österreichische Justiz, konkret dieses Haus betrifft. Also lenken Sie nicht ab, Frau Kollegin! (Beifall bei den Grünen. – Weitere Zwischenrufe.)

Ich möchte noch einmal auf die Frage der sexuellen Belästigung zurückkommen. Anlass, diesen Fall Lausch heute noch einmal zu diskutieren, ist ein Antrag, den wir unterstützen, ein Antrag, der leider nicht aus einer Einigung der Ministerinnen resultiert.


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