Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 173

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pflichten, nämlich im Internet. Das wäre der zeitgerechte Weg und eine entsprechende Vereinfachung für die Unternehmungen.

Damit sind Sie herzlich dazu eingeladen, heute diesen wichtigen Schritt auch mit uns zu gehen und für die Abschaffung dieser Veröffentlichungspflichten in der „Wiener Zeitung“ zu stimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


17.07.28

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute der Versuch, eine Wirtschaftsankurbelung mit einem aus meiner Sicht eher schlechten Gesetz durchzuführen. Es ist besser als gar nichts, das muss man sagen, aber es hat natürlich eine Vielzahl von negativen Auswirkungen, die wir uns ohne Weiteres hätten ersparen können. Es ist halt das Ende einer Diskussion, die so stattgefunden hat, wie sie stattgefunden hat, und die teilweise in anderen Bereichen noch weitergeht. Es ist jedenfalls bedauerlich.

Natürlich haben wir Unternehmensgründungen zu forcieren. Wir müssten uns auch einmal über ein Venture Capital-Gesetz und entsprechende Maßnahmen auseinander­setzen, damit mehr Geld in die Unternehmen kommt. Aber es ist ein Irrglaube anzu­nehmen, dass lediglich die Absenkung der Kapitalstärke der Unternehmen jetzt den Wirtschaftsstandort extrem beleben wird. Das weiß jeder.

Ich kenne wenige Gesetze, die in einer derartig intensiven Form im Stellungnahme­verfahren wirklich in Grund und Boden gesetzt worden sind, mit ganz wenigen Ausnah­men nur. 10 000 € sind ja quasi schon akkordiert gewesen. Es hat auch immer den Vorschlag gegeben, dass eine Gewinnausschüttung erst dann stattfindet, wenn die Kapitalansparung, die Rücklagen auf 20 000 € sind. Damit stärkt man das Unter­nehmen, stärkt man auch die Perspektive des Unternehmens. Man bietet auch den Anreiz, nicht zu früh Kapital zu entnehmen. Ich weiß überhaupt nicht, warum dieser Vorschlag nicht aufgegriffen wurde.

Ich weiß auch nicht, warum wir uns nicht dafür entscheiden konnten, diese „GmbH light“ auch als eigene Rechtsform zu bezeichnen, weil dies natürlich auch dazu dient, einerseits in den Markt zu kommen, andererseits Kapital in die Gesellschaft herein­zubekommen – das wollten wir ja alle so haben –, aber gleichzeitig auch den Gläubi­gern die Möglichkeit zu geben, zu erkennen, was das jetzt für eine Gesellschaft ist.

Natürlich kann man immer sagen: Wenn die Banken Kreditlinien aufmachen, dann müssen sie das quasi als Korrelativ auch irgendwie selbst überprüfen. Aber das ist ja nicht ein systematischer Ansatz, sondern das ist die Auslagerung einer legistischen Kompetenz an eine Bank, die quasi das tun soll, was wir eigentlich hätten tun können.

Der letzte Punkt ist natürlich der – und da nehme ich an, dass der Hintergrund auch teilweise bewusst so war, warum dieses Gesetz so kommen soll und nicht anders –, dass 30 Prozent der bestehenden GmbHs ihre Kapitalien sicherlich auf 10 000 € absenken werden. Damit haben wir als Staat natürlich erhebliche Ausfälle – und ob das ein riesiger Vorteil ist, das weiß ich nicht. Tatsache ist jedenfalls, das Geld, das wir hier bezahlen, nur damit wir diese Form, die wir wesentlich besser machen hätten können, zustande bekommen, beläuft sich auf einige Millionen. Das ist halt leider Gottes etwas schade.

„Insolvenzbeschleunigungsgesetz“ wurde dieses Gesetz von der Lehre bezeichnet. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist. Aber wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die zwingende Folge einiger dieser Kritiker eintritt, dass wir nämlich mehr Insolvenzen


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