Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 175

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Steuerentfall. Ich denke, da muss man überlegen, ob man hier noch einschleifen und etwas verändern kann.

Aber ansonsten, wie gesagt, ist das der richtige Weg, eine neue Gründerwelle, eine weitere Schwelle, die heruntergefahren wird – und daher stimmen wir dem Gesetz zu. (Beifall beim BZÖ.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


17.14.32

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ziel dieser Gesetzesvorlage ist es, die österreichische GmbH für Gründer attraktiv zu halten, vor allem im Vergleich zu den Gesellschaftsformen anderer EU-Mitgliedstaaten, aber auch, diese im Wettbewerb der europäischen Gesellschaften zu stärken.

Es wurde schon angesprochen: Im EU-Durchschnitt beträgt das Mindeststammkapital 8 000 €. Damit liegt die österreichische GmbH in ihrer ursprünglichen Fassung – auch im Vergleich zu Deutschland und den Niederlanden – weit darüber. Gerade unter dem Gesichtspunkt des internationalen Wettbewerbs ist eine Reform daher dringend notwendig.

Hinzu kommt, dass sich auch ein Wandel im österreichischen Wirtschaftsleben vollzogen hat – Kollege Ikrath hat es schon angesprochen –, indem bereits vier Fünftel der Unternehmen im Dienstleistungssektor tätig sind und diese deutlich weniger Kapitalausstattung benötigen.

Es gilt aber auch, das Unternehmertum an sich attraktiv zu gestalten und Hürden für die Gründung aus dem Weg zu räumen, vor allem wenn es um die Gründungskosten geht. Damit sollen kreative Geschäftsmodelle gefördert werden, wachstumsorientierten Gründern der Zugang zu dieser Gesellschaftsform erleichtert werden und sie nicht davon abgehalten werden, ihre Ideen und Konzepte in die Tat umzusetzen.

Weil es noch nicht angesprochen worden ist: Unverändert bleibt dabei die Rechts­sicherheit dieser Gesellschaftsform. So ist etwa weiterhin eine Eintragung in das Firmenbuch notwendig. Auch die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Einbindung eines Notars bei der Gründung einer GmbH sind gesetzlich vorgeschrie­ben. Somit ist auch die Seriosität dieser Gesellschaftsform weiterhin gegeben.

Diese Reform reiht sich jetzt in eine Fülle von Maßnahmen ein, die in den letzten Monaten umgesetzt worden sind, angefangen vom Jungunternehmer-Fonds, über das Anlagenrecht bis hin zur sozialen Absicherung von Unternehmerinnen und Unterneh­mern, um eben auch für die Zukunft sicherzustellen, dass wir einen starken Wirt­schafts­standort haben, der international wettbewerbsfähig ist, der aber vor allem auch nachfolgenden Generationen Sicherheit bietet und sie dazu motiviert, diesen Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.

Eines muss nämlich klar sein: Ohne diese mutigen Menschen, die sich dieser Heraus­forderung stellen, ein Unternehmen zu gründen sowie Arbeitsplätze und diesen Wohlstand in unserer Gesellschaft zu schaffen, geht es nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

17.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


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