Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 17

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Meine Frage lautet daher:

Was hat sich Österreich oder vielleicht auch der UN-Menschenrechtsrat insgesamt für diese Zeit noch vorgenommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben uns ja da­mals drei Schwerpunkte gesetzt: zunächst den Schutz der Journalisten – das haben wir schon besprochen.

Zweiter Schwerpunkt waren Religions- und Glaubensfreiheiten und insbesondere der Schutz religiöser Minderheiten. Diesbezüglich werden wir noch bis Ende 2014 unsere Initiativen setzen. Wir haben dazu mit anderen Ländern konkrete Projekte vereinbart. Wir haben ja auch schon viel auf europäischer Ebene getan; das werden wir fort­setzen.

Und der dritte Schwerpunkt war, ist und bleibt der Schutz und die Rechte von Kindern. Auch das muss als Menschenrecht in allen Ländern entsprechend berücksichtigt werden. Auch da werden wir uns sehr konkret um Fragen bemühen, die in diesem Zusammenhang in manchen Ländern nicht genügend aufgearbeitet sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Frau Präsident! Herr Außenminister! Massiv verstärkt durch den sogenannten Arabischen Frühling ist in der gesamten arabischen Welt im Moment die Situation so, dass Christen verfolgt, dass geistliche Würdenträger entführt, ermordet werden.

Wie, Herr Außenminister, sieht die Bilanz der österreichischen Mitgliedschaft im Men­schenrechtsrat der Vereinten Nationen aus, was diesen Aspekt betrifft, und welche konkreten Schritte sind da von Ihnen geplant, um Verbesserungen in diesem Bereich zu erzielen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Im Menschenrechtsrat haben wir bei der jeweiligen Prüfung der einzelnen Länder immer diese Frage in den Vordergrund gestellt – das können Sie nachlesen, egal, ob das bei Syrien war oder bei anderen Ländern ist –, wo eben diese Frage des Schutzes von religiösen Minderheiten nicht entsprechend gehandhabt wird.

Wir haben aber auch im Rahmen der Europäischen Union als Österreich, gerade was den auswärtigen Dienst betrifft, unsere Handschrift sichtbar gemacht. Heute gibt es für jeden europäischen Botschafter die Verpflichtung, einmal im Jahr in seinem Bericht über jedes Land auch über diese Frage zu berichten und eine Art Frühwarn­mecha­nismus auszulösen, wenn der Schutz besonders von Christen, weil sie besonders betroffen sind, aber letztlich von allen religiösen Minderheiten nicht gewährleistet ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Korun.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Zuerst einmal danke für Ihre Information, dass Ihnen die Vorbereitung einer am Sonntag stattfindenden Sitzung, vermutlich mit Ihren Beamten, wichtiger ist, als den Abge­ordneten des Nationalrates Rede und Antwort zum Golan-Abzug zu stehen. (Beifall bei Grünen und BZÖ.) Das nehmen wir so zur Kenntnis.

 


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