Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 32

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Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Vizekanzler, ich halte es für eine Verhöhnung der Hochwasseropfer, wenn hier der Eindruck erweckt wird, der Solidari­täts­fonds würde private Schäden abdecken. Das tut er auf gar keinen Fall! Es sollen durch diesen Fonds nur nicht versicherbare Schäden an der Infrastruktur und der­gleichen abgedeckt werden.

Im Jahre 2002, bei einem Schaden von knapp 3 Milliarden €, hat die Republik Öster­reich 134 Millionen € bekommen, das sind 4,6 Prozent des Schadens. Beim heurigen Hochwasser heißt es, der Schaden wird geringer sein, nehmen wir 2 Milliarden € an. Wir werden laut Kommissar Lewandowski 12 Millionen € Entschädigung bekommen, das sind 0,6 Prozent.

Wie erklären Sie diese Diskrepanz von 4,6 Prozent 2002 zu 0,6 Prozent heuer? Warum vertritt diese Regierung die österreichischen Interessen so viel schlechter als 2002?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn wenn Sie sagen, 3 Milliarden € Schadensausmaß damals und diesmal werden es – Pi mal Daumen – 2 Milliarden sein, dann sind Sie offenbar ein Hellseher.

Ich bin es nicht, ich möchte gerne Fakten auf dem Tisch haben und wissen, wie das Schadensausmaß wirklich ist, und dann werden wir uns bemühen, dass wir von der Europäischen Union auch eine Unterstützung bekommen. Aber die Hochwasseropfer in Österreich können damit rechnen, dass die österreichischen Maßnahmen helfen, nämlich der Katastrophenfonds des Bundes und die Zusagen der Länder, die Opfer zu entschädigen. Das steht – und das werden wir auch in wirklich ordnungsgemäßer Weise für die Opfer durchführen. Da braucht niemand eine Sorge zu haben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 223/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Wurm. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Tränengas, Wasserwerfer, Polizeigewalt, das ist das, was wir in den letzten Tagen gesehen haben, wenn aus der Türkei, aus Istanbul berichtet wurde. Massiver Polizei-einsatz gegen friedliche Demonstranten und Demonstrantinnen. Die Regierung Erdo­gan hat nicht so reagiert, wie man meines Erachtens reagieren sollte, wenn man die Menschenrechte hochhält. Da geht es um Versammlungsfreiheit und um Meinungs­freiheit. Verschiedene Außenminister haben sich schon besorgt dazu geäußert – Westerwelle, Fabius oder auch die italienische Außenministerin Bonino.

Meine Frage an Sie:

223/M

„Welche Schritte werden Sie setzen, damit die inakzeptable Vorgangsweise der türkischen Regierung unter Ministerpräsident Erdogan gegen DemonstrantInnen beim kommenden Außenministerrat der EU entsprechend thematisiert wird?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Ich habe mich auch diesbezüglich sehr kritisch gegenüber der Türkei geäußert, weil dieses Ausmaß an


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