Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 45

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stefan gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Öllinger – in Richtung des Abg. Klikovits –: Das mit dem „Mach­werk“ müssen Sie erklären!)

 


10.37.44

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vorsitzender des Volksanwaltschaftsausschusses bedanke ich mich auch für die gute Zusammen­arbeit in den letzten Jahren, sie war nicht nur korrekt, sondern tatsächlich auch immer sehr freundlich.

Die Kritik, die geäußert wurde, sehe ich so nicht, denn es gibt ja niemand seine Gesinnung ab, wenn er bei der Volksanwaltschaft hineingeht. Wichtig ist, dass nicht mit ideologischen Scheuklappen gearbeitet wird – diesen Eindruck hatte ich nie. Also insofern herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit bis heute.

Die Volksanwaltschaft ist jedenfalls eine Erfolgsgeschichte. Sie wird von der Bevöl-kerung offensichtlich sehr angenommen. Das kann man nicht leugnen, das merkt man einfach an den Zahlen, an den Beschwerdefällen. Natürlich ist auch tatsächlich etwas zu tun, weil auch die Zahl der Missstandsfälle leider zunimmt, aber es ist schlicht und einfach ein Bedürfnis der Bevölkerung, dem hier entsprochen wurde, nachgekommen wurde. Die Volksanwaltschaft ist eine sehr sinnvolle Institution.

Weiterentwickeln müsste man sie unserer Ansicht nach auf jeden Fall. Wir fordern daher auch seit Langem, dass es zumindest zu einer Anpassung, was die Zuständig­keit anlangt, entsprechend dem Rechnungshof kommt, dass also auch ausgegliederte Unternehmen, die nur eine 25-prozentige öffentliche Beteiligung haben, der Kontrolle unterliegen.

Wir sind auch der Ansicht, dass es wichtig wäre, alle Ombudseinrichtungen zusam-men­zufassen, weil es da teilweise eine Unübersichtlichkeit gibt, sodass die Bürger nicht mehr genau wissen, an wen sie sich wenden sollen. Das fänden wir sinnvoll und haben wir auch immer gefordert.

Die Umsetzung des OPCAT, also des Abkommens, dass alle Maßnahmen, bei denen es eine Freiheitsbeschränkung gibt, durch die Volksanwaltschaft überwacht werden, haben wir als guten Ansatz gesehen, nämlich das bei der Volksanwaltschaft unterzubringen. Die ersten Ergebnisse zeigen auch, dass das funktioniert.

Ich darf mich jetzt in dem Zusammenhang auch noch einmal bedanken und ver­abschieden bei den beiden Volksanwälten, die jetzt mit Ende dieses Monats aus­scheiden, bei Frau Mag. Terezija Stoisits und bei Herrn Dr. Peter Kostelka, für die das, was ich vorher gesagt habe, gilt. Ich bedanke mich für diese korrekte und auch durchaus freundliche Zusammenarbeit, und auch dafür, dass ich keine ideologischen Scheuklappen erkennen konnte. (Abg. Petzner: Findest du das okay, dass sie Parteipolitik macht?)

Dass jeder seine Schwerpunkte setzt und seine Gesinnung auch hier weiterträgt, ist vollkommen klar, das haben auch die Volksanwälte bisher gemacht, auch die jetzt dem BZÖ Nahestehenden zum Beispiel, wenn man das nur am Rande erwähnen darf. Und es ist auch durchaus in Ordnung, wenn man es nicht übertreibt.

Letztendlich freue ich mich über die beiden neuen Volksanwälte. Herr Dr. Günther Kräuter hat bis jetzt natürlich eine Rolle gespielt als SPÖ-Bundesgeschäftsführer. Ich weiß schon, was ein Bundesgeschäftsführer einer Partei machen muss, aber ich nehme an, dass es ein bisschen anders sein wird, wenn er als Volksanwalt auftritt. Und insbesondere freue ich mich natürlich, dass mein Parteikollege Dr. Peter Fichtenbauer


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