Wahl von Ausschüssen
Neuwahl der vom Nationalrat zu entsendenden 13 Mitglieder und 13 Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948
Neuwahl der vom Nationalrat zu entsendenden 13 Mitglieder und 13 Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948