Datum | Sitzungsüberblick |
---|---|
05.12.2012 |
(Konstituierung) |
21.12.2010 |
Neufestsetzung der Mitgliederzahl |
18.09.2009 |
Bekanntgabe der Zusammensetzung |
18.09.2009 |
Neufestsetzung der Mitgliederzahl |
28.10.2008 |
(Konstituierung) |
28.10.2008 |
Festsetzung der Mitgliederzahl |
Der Ständige Gemeinsame Ausschuss im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz setzt sich aus Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrates zusammen. Er dient der Klärung bestimmter Unstimmigkeiten zwischen Bund und Land: Er entscheidet darüber, ob ein Einspruch der Bundesregierung gegen einen Gesetzesbeschluss eines Landtages über Landes- oder Gemeindeabgaben aufrecht bleibt oder das Landesgesetz kundgemacht werden kann. Der Ständige Gemeinsame Ausschuss hat eine eigene Geschäftsordnung .