| Datum | Sitzungsüberblick |
|---|---|
| 05.12.2012 | (Konstituierung) |
| 21.12.2010 | Neufestsetzung der Mitgliederzahl |
| 18.09.2009 | Bekanntgabe der Zusammensetzung |
| 18.09.2009 | Neufestsetzung der Mitgliederzahl |
| 28.10.2008 | (Konstituierung) |
| 28.10.2008 | Festsetzung der Mitgliederzahl |
Der Ständige Gemeinsame Ausschuss im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz setzt sich aus Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrates zusammen. Er dient der Klärung bestimmter Unstimmigkeiten zwischen Bund und Land: Er entscheidet darüber, ob ein Einspruch der Bundesregierung gegen einen Gesetzesbeschluss eines Landtages über Landes- oder Gemeindeabgaben aufrecht bleibt oder das Landesgesetz kundgemacht werden kann. Der Ständige Gemeinsame Ausschuss hat eine eigene Geschäftsordnung .