Familienbeihilfe für Studierende, die das 24. beziehungsweise das 25. Lebensjahr vollendet haben (1863/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin zu der schriftlichen Anfrage (1888/J) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Familienbeihilfe für Studierende, die das 24. beziehungsweise das 25. Lebensjahr vollendet haben

Beantwortet durch

MMag. Dr. Sophie Karmasin

Bundesministerium für Familien und Jugend

Ähnliche Gegenstände