Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 202

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Qualitätsagentur ist wichtig für die Vernetzung der Lehrer und auch zur Begleitung der Schulautonomie.

Ich komme damit zum Entschließungsantrag und bitte um Unterstützung für folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Ing. Robert Lugar, Dr. Harald Walser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Ausbau der Schulautonomie

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der den Schulen volle pädagogische, personelle und finanzielle Autonomie auf Basis bundesweit festgelegter Rahmenbedingungen ermög­licht.“

*****

Ich freue mich, wenn wir diese Reise gemeinsam antreten können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass die Abänderungsanträge von Ihnen nicht eingebracht wurden.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Ach so? Das müssen wir, glaube ich, checken. Das sind Anfangsschwierigkeiten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sie haben diese drei Sätze wortwörtlich zu verlesen, und wenn das nicht geschieht, sind die Anträge nicht eingebracht. Das ist relativ einfach. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Ich bin ja ein G’schwinder.

Den Entschließungsantrag habe ich korrekt vorgelesen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ja.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Wunderbar.

Ich bringe also folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„Die Regierungsvorlage (1 d.B.) eines Bundesgesetzes, in der Fassung des Aus­schuss­berichtes (6 d.B.), mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechts­gesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Lan­des­vertragslehrpersonengesetz geändert werden und das Unterrichtspraktikumsgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst), wird wie folgt geändert:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite